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Stadt weist Vorwürfe aus Fahrland zurück: Zweifel an Baurecht

Fahrland - Die Stadtverwaltung versucht, Zweifel an einem Bauprojekt im Ortsteil Fahrland zu zerstreuen. Dort will das Unternehmen Semmelhaack an der Ketziner Straße weitere 26 Doppelhaushälften und acht Einfamilienhäuser errichten – auf einem Gebiet, auf dem bis vor Kurzem auch nach Auffassung des Rathauses keinerlei Baurecht bestand.

Fahrland - Die Stadtverwaltung versucht, Zweifel an einem Bauprojekt im Ortsteil Fahrland zu zerstreuen. Dort will das Unternehmen Semmelhaack an der Ketziner Straße weitere 26 Doppelhaushälften und acht Einfamilienhäuser errichten – auf einem Gebiet, auf dem bis vor Kurzem auch nach Auffassung des Rathauses keinerlei Baurecht bestand. Doch die nun geplante Bebauung sei trotzdem rechtlich möglich. Denn das Rathaus habe im vergangenen Herbst mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zu dem Projekt abgeschlossen, antwortete nun Stadtplanungschef Andreas Goetzmann auf eine Anfrage der Fraktion Die Andere.

Schon im Jahr 2015 habe man mit dem Ortsbeirat beraten, ob zur Vermeidung eines langwierigen Bebauungsplanverfahrens eine Genehmigung über den Baugesetzparagraph 35 erteilt wird. Laut diesem darf im sogenannten Außenbereich nur gebaut werden, wenn „öffentliche Belange“ nicht beeinträchtigt werden. Die Beeinträchtigung solcher Belange – zum Beispiel Landschaftsschutz – wolle man mit dem städtebaulichen Vertrag ausschließen, argumentiert Goetzmann. Es handele sich um einen Fall, „wo ein begrenztes Maß an Bezügen zu öffentlichen Belangen über relativ einfache Regelungen eines Vertrages geklärt werden kann“. Im Klartext: Eine Bebauung stört dort keinen. Das sei in Potsdam auch anderswo so gehandhabt worden, sagte Goetzmann.

Anders sieht das Stefan Matz, der für die Linken im Ortsbeirat Fahrland sitzt und auch zu der Bürgerinitiative für mehr Infrastruktur in dem Ortsteil gehört. In einem Blog der Initiative fragte Matz schon im Januar voller Zweifel: „Kann man jetzt schon Baurecht über einen städtebaulichen Vertrag schaffen?“ Schließlich sei das Areal im Landschaftsplan der Stadt auch als Grünfläche eingetragen. Die Bauverwaltung teilte damals auf PNN-Anfrage mit, der Landschaftsplan habe „an dieser Stelle lediglich die Bestandssituation wiedergegeben“.

Auch das Ministerium für Landesplanung hat Matz bereits auf seine Fragen geantwortet – und kommt zu einem ähnlichen Ergebnis wie die Stadt. Es sei nicht zu erwarten, dass in der Ketziner Straße 22 öffentliche Belange beeinträchtigt würden, so die Auskunft. Und: Die nicht gesicherte Erschließung könnte durchaus über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Das Ministerium schreibt aber auch: „Ein städtebaulicher Vertrag ersetzt kein Planungsrecht.“

Beirat Matz zieht daraus sein Fazit: „Da wird das Baugesetz aber sehr strapaziert.“ Wenn Bürger gegen das Projekt klagten und gewönnen, würde ihn das nicht wundern. Er hatte schon vergeblich gegen den Widerstand der Stadtspitze versucht, deutlich höhere Energie- und Klimastandards für die Semmelhaack-Bauten durchzusetzen (PNN berichteten).

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