zum Hauptinhalt

Staatsanwaltschaft prüft Untreuevorwürfe: Stiftung Warentest warnt vor dubioser Potsdamer Genossenschaft

Im Fall einer Potsdamer Genossenschaft zittern zahlreiche Mitglieder um ihr Geld. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit Untreuevorwürfe, berichtet Stiftung Warentest.

Potsdam - Genossenschaften sind für ihr gutes Image bekannt. Schließlich geht es nicht in erster Linie um Renditen. Vielmehr sollen die Genossen im Mittelpunkt stehen. Die wirtschaftliche beziehungsweise soziale Förderung der Mitglieder steht laut dem deutschen Genossenschaftsgesetz  im Vordergrund. Doch unter den Genossenschaften gibt es offenbar auch einige schwarze Schafe, wie jetzt in der aktuellen Ausgabe des Magazins Finanztest der Stiftung Warentest nachzulesen ist. Explizit warnt die Stiftung darin vor den Machenschaften zahlreicher Genossenschaften, darunter auch der Altersvorsorgegenossenschaft AVG mit Sitz in der Potsdamer Menzelstraße.

Dem Magazin zufolge fürchten im Fall der Potsdamer Genossenschaft zahlreiche Mitglieder um ihr Geld. Insgesamt hätten 800 Genossen rund 20 Millionen Euro bei der AVG investiert, heißt es. Den potentiellen Anteilseignern wurden offenbar sogenannte „Express-Renten“ versprochen. Um das Genossenschaftsvermögen zu vermehren, soll die AVG wiederum das Geld einer Potsdamer Gesellschaft namens Karriere AG geliehen haben, die damit an der Börse habe spekulieren sollen. Sowohl die Internetseite der AVG als auch der Potsdamer Gesellschaft sind derzeit nicht abrufbar. Bei der Karriere AG erscheint lediglich der Hinweis „Unsere Website befindet sich momentan im Umbau“. Auf der Seite der Genossenschaft steht dagegen: „Die Mitglieder der AVG eG haben in der Generalversammlung vom 24.08.2018 die Auflösung der Genossenschaft (...) beschlossen.“ Auf telefonische Nachfrage bei der AVG hieß es, derzeit befinde man sich in einem Prozess der „Umstrukturierung“.

Laut Finanztest hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereits im Februar 2018 mit Bezug auf die Potsdamer Genossenschaft erklärt, eine ausschließliche Gewinnorientierung sei ein unzulässiger Förderzweck. Die AVG selbst habe auf die Anschuldigungen nicht reagiert. Auch in der Kritik steht der sogenannte Potsdamer Prüfungsverband mit Sitz in Ludwigsfelde, die zuständige Aufsichtsbehörde. Diese soll der AVG trotz aller Kritik einen zulässigen Förderzweck attestiert haben. Laut Finanztest gebe es bei der AVG zudem zahlreiche Interessenkonflikte zwischen Führungspersonal und wichtigen Geschäftspartnern. Mittlerweile prüft laut dem Magazin die Staatsanwaltschaft Potsdam „Untreuevorwürfe zum Nachteil von Genossen“.

Den von den Machenschaften der Potsdamer Altersvorsorgegenossenschaft betroffenen Anteilseignern rät die Münchner Kanzlei Anwälte Kmp3g Klamert, Tremel und Partner schnellstmöglich den Widerruf und die Kündigung zu erklären und Schadensersatz zu fordern. Jegliche Verzögerung könne zum Verlust der Ansprüche führen, warnt die Kanzlei.

» www.test.de

Tobias Ritterskamp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false