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Gastronom Uwe Kellermann konnte sich auf seine Kunden verlassen. 

© Andreas Klaer

Spendenaktion bringt 25.000 Euro ein: Gäste retten Babelsberger Café Kellermann

In nur sechs Tagen kam die Spendensumme zusammen, die das Café Kellermann in Potsdam vor dem Bankrott bewahrt. Der Inhaber hatte seine Gäste in einer Videobotschaft um Hilfe gebeten.

Von Carsten Holm

Potsdam - Er hat keinen Hehl daraus gemacht, wie schwer es ihm vergangene Woche fiel, seine Stammgäste mit einer Videobotschaft zu einer ungewöhnlichen Spendenaktion aufzurufen – aber 400 von ihnen haben ihn vor der drohenden Pleite gerettet. „Ich bin allen, die in den PNN über uns gelesen und uns unterstützt haben, unglaublich dankbar”, sagt Uwe Kellermann, der Inhaber des Babelsberger Szene-Treffs „Café Kellermann”. 

In nur sechs Tagen seien über 25.000 Euro eingegangen „manche spendeten 10, mache 200, einer sogar 1000 Euro”. Damit, so der Gastronom, könne er die Miete für November bis Februar bezahlen, „und wir können die Krise überleben.”

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Die in der Pandemie stark gebeutelte Gastronomie hatte, wenn auch oft mit erheblicher Verzögerung, staatliche Hilfe für die Totalausfälle der Einnahmen durch den Shutdown erhalten. Sie profitierte davon, ihre Köche und Servicekräfte auf Kurzarbeit setzen zu können – und für November und Dezember sollten 75 Prozent des Umsatzes dieser Vorjahresmonate auf die Konten fließen. 

Opfer einer bürokratischen Vorschrift

Nur: Kellermann bekam nichts – und muss sogar damit rechnen, einen bereits überwiesenen Abschlag zurückzahlen zu müssen. Er ist Opfer einer bürokratischen Vorschrift, die ihn fast in den Ruin getrieben hätte: Sogenannte Mischbetriebe, die wie seiner aus zwei Unternehmensteilen bestehen, sind demnach nicht zuschussfähig. Denn der Gastronom betreibt, schräg gegenüber des Cafés im Herzen Babelsbergs, seit 2007 einen Regionalladen. 

Die Geschäfte sind getrennt, die Kassen auch, die Mitarbeiterteams sind unterschiedlich – Geld gibt es nicht, weil das Café 80 Prozent der Umsätze hätte erwirtschaften müssen. Es sind aber nur 50 Prozent. Außerdem hat Kellermann wohl eine Unterlassungssünde begangen. Er hat für seine sechs Bediensteten im Café kein Kurzarbeitergeld beantragt und die Löhne aus der stetig leerer werdenden eigenen Tasche weiterbezahlt – im Vertrauen auf die Hilfen für November und Dezember. 

Antragsfristen müssen in Deutschland eingehalten werden, nachträgliche Anträge auf Kurzarbeitergeld sind nicht vorgesehen. Mit 30.000 bis 35.000 Euro rechnete Kellermann aus den Hilfen: „Damit wäre ich über die Runden gekommen”. Nun retteten ihn seine Gäste vor dem Bankrott.

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