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Sozialgericht in Potsdam: Krankenkasse muss nicht für Blutwäsche zahlen

Sozialgericht entscheidet zu Ungunsten einer Potsdamerin, die an Chemikalienunverträglichkeit leidet. Anwalt legt Beschwerde ein.

Potsdam - Keine Kostenübernahme für Blutwäschen: Im Fall der Potsdamerin, die an „Multiple Chemical Sensitivity“ (Multiple Chemikalienunverträglichkeit, MCS) erkrankt ist, entschied das Sozialgericht Potsdam nun, dass die Barmer GEK nicht für die Kosten der umstrittenen Behandlung aufkommen muss.

Im Januar hatte das Gericht der Klägerin, die die Übernahme einer Blutwäschebehandlung einklagen wollte, noch Recht gegeben, um deren Gesundheit nicht aufs Spiel zu setzen (PNN berichteten). Dieser Beschluss war jedoch nur vorläufig ergangen, da ein medizinisches Gutachten in der Kürze der Zeit nicht ausgewertet werden konnte. Nach der Auswertung wurde der Antrag der Potsdamerin nun abgelehnt: „Die Kammer konnte sich nicht die Überzeugung bilden, dass die Antragstellerin an einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit leidet“, so ein Gerichtssprecher. Genau dies wird jedoch vom behandelnden Arzt Richard Straube behauptet: Seine Patientin benötige alle paar Monate eine rund 2000 Euro teure Blutwäsche (sogenannte Apherese), um ihren Alltag normal bewältigen zu können, andernfalls würde sie langfristige Schäden davontragen oder sogar sterben. Auch die MCS-Patientin berichtete, dass ihre zahlreichen Beschwerden nach der Blutwäsche verschwinden würden.

Über das Krankheitsbild herrscht in Fachkreisen Uneinigkeit

Die Potsdamerin befindet sich seit 2014 mit der Barmer im Rechtsstreit, da diese die Blutwäschen nicht übernehmen will. Auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sieht Blutwäschen im Fall von MCS als unnötig an. Dem schloss sich das Gericht an: Es lasse sich „nicht mit Sicherheit feststellen, dass es sich bei der Apherese im Hinblick auf die Erkrankung der Antragstellerin überhaupt um eine wirksame Behandlungsmethode handelt“, so der Sprecher.

Unklar ist auch die Diagnose MCS, denn über das Krankheitsbild herrscht in Fachkreisen Uneinigkeit. Laut medizinischem Gutachten, auf das sich der Beschluss stützt, gebe es bei der Patientin aus Potsdam einzelne, erkannte Gesundheitsstörungen, die normal behandelt werden können. Der Heilungseffekt der Blutwäschen wird hingegen auf eine Placebo-Wirkung zurückgeführt.

Das Gutachten zieht zudem die Expertise und das ärztliche Verhalten Straubes in Zweifel, der die von ihm angebotene Form der Apherese für eine Vielzahl verschiedenster Krankheiten als geeignete Behandlung ansieht, ohne dafür Belege zu liefern. Dies sei „abenteuerlich“, so das Gutachten. Straubes Urteil bezüglich der MCS-Erkrankung basierten auf „persönlichen Überzeugungen“ und „eigenen Krankheitstheorien“, die wissenschaftlich nicht nachvollziehbar seien. Straubes Vorgehen sei „nicht seriös“. Das Gutachten wirft Straube zudem indirekt „verängstigende Befundermittlung und katastrophisierende ärztliche Beratung“ vor und kritisiert, dass sein Verhalten der MCS-Patientin letztlich schadet. Der Anwalt der Patientin legte gegen den Beschluss Beschwerde beim Landessozialgericht ein. Das Gutachten sei unbrauchbar, da die Ärztin, die es erstellt habe, befangen gewesen sei und nicht über die fachliche Qualifikation verfügt habe. 

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