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Sonntagsöffnung in Potsdam: So nicht

Das Oberverwaltungsgericht erklärt die Verkaufssonntage 2017 für rechtswidrig. Aber es ist kompliziert.

Berlin/Potsdam - Es war eine weitere Niederlage in Sachen Sonntagsöffnung für die Potsdamer Stadtverwaltung: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte am Freitag zu den beiden einzig verbliebenen verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2017, dem ersten und dritten Advent. Beide waren nach Auffassung der Richter rechtswidrig. In der Praxis heißt das Urteil: Stadtweite Sonntagsöffnungen sind in Potsdam bis auf Weiteres wohl nicht mehr möglich.

Wie kompliziert das brandenburgische Ladenöffnungsgesetz in der Anwendung ist, wurde in der Verhandlung deutlich: Die Richter berücksichtigten gezählte und geschätzte Besucherströme, stellten Verkaufsflächen in verschiedenen Stadtgebieten gegenüber und versuchten, anhand einer Stadtkarte einen Eindruck von der Ausstrahlung der Potsdamer Weihnachtsmärkte in umliegende Stadtteile zu gewinnen. Alles mit dem Ziel, abzuwägen, ob bei den verkaufsoffenen Adventssonntagen tatsächlich die im Gesetz als Ausnahmegrund vorgesehen „besonderen Ereignisse“ vorgelegen haben. Eigentlich schon, aber so nicht – so könnte man ihr Urteil zusammenfassen.

Sonntägliche Ladenöffnung nur Anhängsel zum Weihnachtsmarkt

Gerechtfertigt ist die Sonntagsöffnung nach Ansicht der Richter nur dann, „wenn die prägende Wirkung der Märkte gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung“ überwiegt – die Ladenöffnung also nur Anhängsel zum Weihnachtsmarkt ist und nicht umgekehrt. Das sahen die Richter bei den Adventssonntagen zwar grundsätzlich gegeben – aber eben nicht für das ganze Stadtgebiet. Insbesondere für die nördlichen Ortsteile sei ein Bezug zu den Weihnachtsmärkten „nicht erkennbar“.

In der Verhandlung wurde auch diskutiert, wie es sich beim Stern-Center im Potsdamer Süden verhält. Mit einer Bewertung hielten sich die Richter bewusst zurück. „Wir sehen uns nicht rechtlich in der Lage, zu raten wie Sie es machen“, hieß es Richtung Stadtvertreter. Die Richter räumten auch ein, dass in Potsdam mit seiner weiten räumlichen Ausdehnung kaum Fälle denkbar sind, in denen eine gesamtstädtische Öffnung gerechtfertigt wäre – nur etwa dann, wenn es ein Stadtjubiläum gebe, hieß es.

Während sich die Gewerkschaft Verdi, die geklagt hatte, zufrieden zeigte, reagierten Händlervertreter enttäuscht. „Wir möchten Sonntagsöffnungszeiten für die gesamte Stadt haben“, sagte Jörg Meyer, der amtierende Vorsitzende der Händlervereinigung AG Innenstadt, den PNN. Günter Päts vom Handelsverband Berlin-Brandenburg und Malte Gräve, Handelsreferent von der Industrie- und Handelskammer Potsdam (IHK), forderten eine Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes des Landes. Es müsse für Kommunen einfacher werden, Verkaufssonntage rechtssicher auszuweisen, so der Tenor.

Neue Verordnung nach der Sommerpause

Wie berichtet ist das Thema Sonntagsöffnungszeiten in Potsdam seit Jahren strittig. Die entsprechenden städtischen Verordnungen scheiterten regelmäßig vor Gericht, teils mussten Verkaufssonntage extrem kurzfristig abgesagt werden. Im vergangenen Jahr wurden vier Sonntage im Eilverfahren gekippt.

So soll es 2018 nicht kommen, sagte Potsdams Wirtschaftsförderchef Stefan Frerichs. Mit den Erkenntnissen aus dem Verfahren wolle man bis nach der Sommerpause eine neue Verordnung entwerfen. Das Land hatte das Ladenöffnungsgesetz erst 2017 geändert – auch auf Druck aus Potsdam. Statt vorher sechs stadtweit verkaufsoffener Sonntage sind seitdem maximal fünf stadtweite Verkaufssonntage möglich. In Teilbereichen kann anlassbezogen jeweils ein zusätzlicher Verkaufssonntag ausgewiesen werden. 

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