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Silvesternacht in Potsdam: 60-Jährige bei Kellerbrand am Schlaatz verletzt

Am Schlaatz - Bei einem Kellerbrand in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil am Schlaatz ist in der Silvesternacht eine 60 Jahre alte Frau verletzt worden. Wie die Polizei am Neujahrsmorgen mitteilte, warfen nach ersten Erkenntnissen Unbekannte gegen 3 Uhr nachts Feuerwerkskörper in die hölzernen Kellerräume des Plattenbaus, die kurz darauf komplett in Flammen standen.

Am Schlaatz - Bei einem Kellerbrand in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil am Schlaatz ist in der Silvesternacht eine 60 Jahre alte Frau verletzt worden. Wie die Polizei am Neujahrsmorgen mitteilte, warfen nach ersten Erkenntnissen Unbekannte gegen 3 Uhr nachts Feuerwerkskörper in die hölzernen Kellerräume des Plattenbaus, die kurz darauf komplett in Flammen standen. Die Frau war in ihrer Wohnung gewesen und musste mit einer Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Das Feuer konnte schnell gelöscht und ein Übergreifen auf andere Bereiche des Hauses verhindert werden. Eine Räumung des Gebäudes im Bisamkiez, in dem mehr als 40 Mieter wohnen, war nicht nötig. Die Polizei ermittelt wegen vorsätzlicher Brandstiftung. Der Sachschaden wird auf 50 000 Euro geschätzt.

Auto in der Teltower Vorstadt gebrannt

Fast zeitgleich hatte es auch im Schlaatzweg in der Teltower Vorstadt gebrannt. Dort ging ein VW Passat in Flammen auf. Der Wagen wurde dabei komplett zerstört, wie ein Polizeisprecher sagte. Hinweise auf eine mögliche Selbstentzündung des Fahrzeugs gebe es nicht. Auch hier wird nun wegen des Verdachts auf vorsätzliche Brandstiftung ermittelt. Ob der Brand vorsätzlich gelegt wurde oder möglicherweise fahrlässig durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern entstand, konnte der Sprecher allerdings nicht sagen.

Insgesamt verlief die Silvesternacht nach Angaben der Polizei aber, wie in den Jahren zuvor, relativ ruhig. So mussten Polizeibeamte insgesamt 80 Mal zu Einsätzen im Potsdamer Stadtgebiet ausrücken, etwa am Schlaatz, in der Waldstadt oder am Stern. Zumeist handelte es sich um kleinere Schlägereien und Körperverletzungen sowie um Sachbeschädigungen. 

Stefan Engelbrecht

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