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Wolfgang L. am Tag der Urteilsverkündung neben seinem Verteidiger Matthias Schöneburg. 

© dpa

Update

„Sie haben geplant, was Sie tun”: Wolfgang L. zu lebenslanger Haft verurteilt

Der 65-Jährige hatte seine Frau Dorota im vergangenen Jahr in Glindow in einem Gartenteich ertränkt. Das Landgericht Potsdam stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Von Carsten Holm

Potsdam - Wegen Mordes an seiner Ehefrau Dorota in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts am Donnerstag den 65 Jahre alten Potsdamer Wolfgang L. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Schwurgericht wie von der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage beantragt die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist es so gut wie ausgeschlossen, dass L. nach 15 Jahren entlassen werden kann. 

Das Gericht sah es nach der neuntägigen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der frühere Dachdeckermeister seine zur Tatzeit 40-jährige Frau Dorota am 11. Mai 2020 auf dem Grundstück einer Ferienwohnung im Werderaner Ortsteil Glindow ermordete, nachdem sie ihn wegen eines neuen Partners verlassen hatte. Sie war mit den beiden gemeinsamen minderjährigen Kindern aus der Familienwohnung in Marquardt dorthin gezogen. 

„Sie haben geplant, was Sie tun” 

Wolfgang L. nahm das Urteil, das Theodor Horstkötter als Vorsitzender Richter des Schwurgerichts verkündete, regungslos hin. Er kündigte später aber an, Revision zu beantragen. „Sie haben geplant, was Sie tun”, sagte Horstkötter in der eineinhalbstündigen mündlichen Urteilsbegründung.

Er sei mit einem „maßlosen, absoluten Zerstörungswillen, mit Brutalität und Rücksichtslosigkeit vorgegangen”, habe seine Frau erst mit einem Messer attackiert und sie dann, „um sicherzugehen, dass Dorota verstirbt”, ertränkt. Auch, dass er die Tötung vor den Augen der Kinder beging und sich nicht davon abhalten ließ, als sein Sohn versuchte, ihn aufzuhalten, sei erschwerend. 

„Sie haben die Tötung ihrer Frau ausgekostet, Sie haben Ihre Macht genossen und hatten einen triumphierenden Gesichtsausdruck”, hielt der Richter dem gesundheitlich schwer angeschlagenen L. vor. Wolfgang L. ist auf Krücken angewiesen, seit er unmittelbar nach dem Mord einen Suizidversuch unternahm. Er raste mit seinem Auto gegen eine Wand und überlebte schwer verletzt.

Wolfgang L. berief sich auf Notwehr 

Horstkötter ging darauf ein, dass Wolfgang L. sich auf Notwehr berufen hatte, weil seine Frau ihn habe töten wollen. „Das ist ihre Wahrheit”, sagte er, „die nach unserer Auffassung eine Lüge gewesen ist”. 

Er habe den Kindern ihre Mutter genommen, der sie emotional sehr verbunden gewesen seien. Das Geschehen werde die Kinder lange verfolgen und schwere psychische Narben hinterlassen. „Ich fand es nicht angemessen, dass sie vor den Kindern das Andenken an ihre Mutter in den Schmutz gezogen haben, in dem sie sie als Prostituierte, Betrügerin oder gar Mörderin bezeichnet haben." Für die Kammer sagte Horstkötter: „Wir sind überzeugt: wider besseren Wissens.” 

Dorota L. sei aus Polen nach Deutschland gekommen, habe als Erntehelferin gearbeitet, schnell Deutsch gelernt und zwischen Arbeitgebern und anderen Erntehelfern vermittelt. Als Wolfgang L., nach zunächst erfolgreichen Jahren, finanziell in Schwierigkeiten geraten sei, habe sie materiell für die Familie gesorgt.

Dorota lenkte sich bei Besuchen in der Spielbank ab 

Der Richter zeichnete ein Bild der Ermordeten als fleißige, den Kindern stets zugewandte, liebevolle Mutter. Sie habe die herrschsüchtige Art ihres Ehemanns auszuhalten versucht, sich bei Besuchen in der Spielbank abzulenken versucht, sich aber nicht von anderen Männern ansprechen lassen. Sie habe immer zu ihrem Mann gehalten, bis sie Dennis D. kennenlernte, wegen dem sie ihren Mann verließ. 

Gegen Ende versuchte Richter Horstkötter, mahnend auf Wolfgang L. einzuwirken, der sich während der Verhandlung durch ein durchweg rüdes Auftreten mit Provokationen und Beleidigungen gegenüber mehreren Zeugen hervorgetan hatte. Auch seine zwölfjährige Tochter und seinen inzwischen 15-jährigen Sohn, die beide die Urteilsbegründung im Saal 8 des Landgerichts verfolgten, hatte L. der „Lüge” bezichtigt.

Ein leiser Appell an den Verurteilten 

Zu den Kindern gewandt sagte der Richter: „Ich hoffe, dass ihr nach diesem Prozess inneren Frieden findet, auch wenn ein großer Schmerz auf euch lastet. Ich wünsche, dass ihr schon bald zuversichtlich und hoffnungsfroh in die Zukunft schauen könnt. So wie wir euch hier kennengelernt haben, seid ihr stark und mutig genug, euer Leben in die Hand zu nehmen.” 

Fast wie ein Seelsorger sprach Horstkötter den gerade als Mörder verurteilten L. an: „Ich wünsche mir von ihnen, dass sie nach dem Prozess selbstkritisch mit sich umgehen, die Tat reflektieren und erwägen, eine Aussöhnung mit ihren Kindern zu suchen, wenn die das wünschen”. Das letzte Wort des Richters war ein leiser Appell: „Vielleicht kommt irgendwann einmal ein Wort des Bedauerns über ihre Lippen.”

Hilfe für Frauen in Not

  • Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen”: Tel. (08000) 116 016. 365 Tage rund um die Uhr
  • Frauenhaus Potsdam: Tel. (0331) 964 516. Anonyme Adresse. Erste Hilfe für akut von häuslicher Gewalt betroffene Frauen, 365 Tage rund um die Uhr
  • Frauenberatungsstelle Potsdam: Garnstr. 33, 14482 Potsdam Tel. (0331) 974695
  • Opferberatung/Traumaambulanz: Jägerstraße 36, 14467 Potsdam, Tel. (0331) 2802725, Sprechzeiten montags 12 bis 16 Uhr, mittwochs 15 bis 19 Uhr.
  • EJF Beratungsstelle Lösungsweg: Charlottenstraße 127, 14467 Potsdam, Tel. (0331) 6207 799. Evangelisches Jugend-und Fürsorgewerk (wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt)
  • Weißer Ring: Bundesweites Opfer-Telefon116 006, 7 Tage, 7 bis 22 Uhr. Potsdam: Gert Korndörfer, Tel. (0151) 55164716

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