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In der Coronakrise waren auch der Bassinplatz und die Skateranlage gesperrt.

© Andreas Klaer

Sicherheitsfirma in der Coronakrise rechtswidrig im Einsatz?: Transparenzinitiative verklagt Stadt Potsdam

Die Stadt Potsdam hat in der Coronakrise eine private Sicherheitsfirma für Kontrollen engagiert, will der Initiative "Frag den Staat" aber keine Details nennen. Diese klagt nun.

Potsdam - Hat die Stadt Potsdam verfassungsrechtliche Regelungen missachtet, weil sie in der Coronakrise womöglich hoheitliche Aufgaben an ein privates Unternehmen übergeben hat? Diese Frage will die Transparenzinitiative "Frag den Staat" gerichtlich klären lassen. Wie die Initiative am Montag mitteilte, hat sie die Stadt nun zunächst auf die Herausgabe von Informationen zum Vertrag mit der Sicherheitsfirma verklagt.

Stadt verschweigt Details und verweist auf Datenschutz

Wie berichtet hatte die Stadt im April unter anderem für Corona-Streifen auf kommunalen Sportplätzen und Sportanlagen eine private Firma engagiert. "Frag den Staat" hat dazu weitere Auskünfte von der Stadtverwaltung verlangt, unter anderem den Namen der Firma, den Vertrag mit der Stadt sowie die Handlungsanweisungen, die den Einsatz regeln, gegebenenfalls mit geschwärzten Namen. Die Stadtverwaltung hat keine der Fragen beantwortet und sich auf "datenschutzrechtliche Gründe" berufen, wie aus der von der Initiative öffentlich gemachten Korrespondenz hervorgeht. Die Sicherheitsfirma habe einer Weitergabe der Daten nicht zugestimmt, schreibt die Stadt. Die Initiative klagt nun am Verwaltungsgericht Potsdam auf die Herausgabe der Daten. Dabei beruft sie sich unter anderem auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Hat Potsdam verfassungsrechtliche Regelungen missachtet?

Nur mit den Informationen könne aufgeklärt werden, ob die Stadt mit dem Einsatz der privaten Sicherheitsfirma verfassungsrechtliche Regelungen missachtet hat, so die Initiative.

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Die könnten insbesondere dann berührt sein, wenn die Firma Platzverweise durchführen sollte. Im Zusammenhang mit Parkkontrollen sei wiederholt geurteilt worden, dass sich Behörden zur Aufgabenerfüllung nicht ohne weiteres privater Dienstleister bedienen können. Grund ist das staatliche Gewaltmonopol, das unter anderem besagt, dass Maßnahmen, die persönliche Freiheiten beschränken, in der Regel nur vom Hoheitsträger selbst vorgenommen werden dürfen, so die Initiative.

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Unterstützung bekommt "Frag den Staat" auch von der Fraktion Die Andere in der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung. Man habe in dem Fall Akteneinsicht beantragt, teilte Die Andere am Montag über Twitter mit.

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