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Sechs Sonntage oder zwölf? Ersteres will das Land, letzteres die Stadt und die Mehrheit der Stadtpolitiker.

© Kai-Uwe Heinrich

Landeshauptstadt: Shoppen an zwölf Sonntagen

Stadt riskiert Rechtsstreit mit dem Land / Arbeitsministerium will Beschluss kassieren

Von Peer Straube

Beim Thema Ladenöffnung an Sonntagen droht ein Rechtsstreit zwischen Stadt und Land. Mit großer Mehrheit, aber gegen die Stimmen der SPD, beschlossen die Stadtverordneten am Mittwochabend, dass die Geschäfte in Potsdam künftig an insgesamt zwölf Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Pro Stadtgebiet soll die Ladenöffnung – gekoppelt an bestimmte Feste – an maximal sechs Sonntagen erlaubt sein: Wenn etwa im Holländischen Viertel Tulpenfest gefeiert wird, müssen die Babelsberger Läden geschlossen bleiben, beim Weberfest sind die Innenstadtläden zu.

Mit diesem Trick hat die Stadt nach ihrer Lesart die Vorgaben des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes eingehalten, das eine Geschäftsöffnung an höchstens sechs Sonntagen im Jahr gestattet. Das SPD-geführte Arbeitsministerium sieht das allerdings anders. „Nach Prüfung der Verordnung werden wir sie gegebenenfalls kassieren“, sagte Ministeriumssprecher Florian Engels am Abend auf PNN-Anfrage. Für diesen Fall wiederum erwägt die Stadt nach PNN-Informationen eine Klage gegen das Land.

Potsdams SPD versuchte, wie schon im letzten Hauptausschuss, vergeblich, den offenen Konflikt zu vermeiden. Ein Antrag der Sozialdemokraten, sich der Landesregelung unterzuordnen, scheiterte im Kommunalparlament. Im Kern des Streits geht es um die Frage, wie man die Sonntage zählt, an denen geöffnet werden darf. Eine Aufteilung in Stadtgebiete gebe das Gesetz nicht her, argumentiert das Land. Die Stadtverwaltung hält entgegen, gerade durch diese Einteilung müsse kein Einzelhandelsangestellter öfter als sechs Sonntage im Jahr arbeiten. Auch Wolfgang Cornelius von der Fraktion Potsdamer Demokraten und zugleich Chef des Handelsverbandes AG Innenstadt, glaubt daran, dass die Landeshauptstadt mit der Regelung auf der sicheren Seite ist. Er verwies auf eine Reihe von Städten, die eine ähnliche Praxis betreiben, darunter Cottbus, Frankfurt (Oder), Rathenow, Bernau und Strausberg.

Diesen Kommunen hat Potsdam mit dem inzwischen monatelangen Konfrontationskurs zum Land womöglich einen Bärendienst erwiesen, weil nun auch sie im Fokus des Landesgesetzgebers stehen. „Alle diese Städte sind von uns um eine Stellungnahme gebeten worden“, sagte Engels. „Wir werden sie auffordern, diese Praxis wieder zu ändern“, so der Ministeriumssprecher.

Aufgeflammt war der Streit im vergangenen Frühjahr. Bis dato hatte die Stadt das generelle Sonntagsöffnungsverbot eher lax gehandhabt und über Verstöße hinweggesehen. Nach Androhung einer Klage hatte das Rathaus damit begonnen, Bußgelder zu verhängen, was wiederum massive Proteste von Einzelhändlern nach sich zog. Die FDP war allerdings im Landtag damit gescheitert, eine Lockerung der Regelung durchzusetzen. SPD, Linke, Bündnisgrüne und Teile der CDU hatten dagegengestimmt.

Der FDP-Stadtverordnete Björn Teuteberg legte am Mittwoch den Finger in diese Wunde: „Wie brauchen eine neue Regelung auf Landesebene“, sagte er.

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