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Die Polizei ermittelt gegen einen 19-jährigen Mann wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung.

© dpa

Sexueller Übergriff in Potsdam: 26-Jähriger rettet Angegriffene

In der Nacht zu Dienstag wurde eine Frau nach einem Barbesuch von einem jungen Mann überfallen und sexuell bedrängt. Ein 26-jähriger Mann bekam den Übergriff mit und konnte offenbar Schlimmeres verhindern. Die Meldung zog hitzige Diskussionen nach sich.

Potsdam - Ein 26 Jahre alter Mann aus Michendorf hat eine junge Frau davor bewahrt, womöglich vergewaltigt zu werden. Das teilte eine Polizeisprecherin am Mittwoch auf Anfrage mit. Wie berichtet war die 28 Jahre alte Frau nach einem Barbesuch in der Nacht zum Dienstag gegen 4 Uhr in der Schwertfegerstraße von einem 19-Jährigen attackiert worden. Der Mann habe sie teilweise entkleidet und sexuell belästigt, so die Polizei – allerdings dementierte die Behörde auch Medienberichte, die Frau sei von dem Täter auch vergewaltigt worden. Ermittelt werde wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung, betonte die Polizeisprecherin. Am Dienstag hatte die Polizei in ihrer Mitteilung von „sexuellen Handlungen“ gesprochen, die an der Frau vorgenommen worden seien.

Der 26-jährige Michendorfer hatte die Tat bemerkt und den Täter – ein laut Polizei nicht in Potsdam wohnhafter Mann aus Eritrea – mithilfe weiterer Passanten festhalten können. Die Polizeisprecherin sagte, der Mann habe die Tatvorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Zum Aufenthaltsstatus des Mannes – ob er etwa in Deutschland als Flüchtling lebt oder Tourist ist – machte die Polizei keine Angaben.

Nationalität hätte nicht in die Berichterstattung gehört

Der Fall sorgt seit Dienstag für heftige Debatten in sozialen Netzwerken wie Facebook. Ausgehend von einem Medienbericht mit dem Titel „Vergewaltigung nach Bar-Besuch“ wurde von einigen Nutzern gegen die stetig wachsende Zahl von Flüchtlingen in Potsdam polemisiert. Für die PNN analysierte den Vorgang am Mittwoch auch der Berliner Verein Neue Deutschen Medienmacher (NDM), in dem sich Journalisten aus ganz Deutschland dafür einsetzen, die Vielfalt der Einwanderungsgesellschaft in der Berichterstattung der Medien widerzuspiegeln.

Aus ihrer Sicht hätte die Nationalität des Täters angesichts der noch unklaren Hintergründe nicht in die Berichterstattung gehört, sagte NDM-Geschäftsführerin Konstantina Vassiliou-Enz – die Hautfarbe sei für das Tatgeschehen nicht relevant. Sie verwies in dem Zusammenhang auf den in Deutschland geltenden Pressekodex. Dort heißt es: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.“ So könnten mögliche diskriminierende Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen geschürt werden. Vassiliou-Enz sagte, in solchen Fällen habe der Deutsche Presserat nach einer Beschwerde die Möglichkeit, eine Rüge auszusprechen. Gerade bei solchen sensiblen Themen stünden Journalisten in der Verantwortung, so die NDM-Sprecherin – angesichts der ersten Berichts werde die Frau in ihrem Umfeld nun explizit als Vergewaltigungsopfer wahrgenommen, obwohl dies nicht zutreffe.

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