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"Seerose" in der Havelbucht: Richterin rügt Schwarzbauten

Der Chef des denkmalgeschützten Restaurants "Seerose" soll ungenehmigte Außenanlagen entfernen. Seine Klage vor Gericht scheint ohne Chance.

Potsdam - Der auffällige Betonschalenbau gilt als das bedeutendste Architekturdenkmal der Ost-Moderne in Potsdam: Das Restaurant „Seerose“ an der Neustädter Havelbucht. Doch dessen Betreiber Guido Greifenberg soll mit nicht genehmigten Schwarzbauten die geltenden Bestimmungen für das Denkmal nicht beachtet haben – so zumindest die Auffassung des städtischen Denkmalschutzamts. Am Freitag befasste sich die Potsdamer Verwaltungsrichterin Ingrid Meinecke mit dem Fall – und stellte sich während der mündlichen Verhandlung ausdrücklich auf die Seite der Stadt. Das Denkmal sei durch die jetzige Gestaltung des unmittelbaren Umfelds „massiv beeinträchtigt“, so Meinecke. Ein abschließendes Urteil fällte sie – auch weil Greifenberg und sein Anwalt der Verhandlung fernblieben – noch nicht.

Über die mutmaßlich illegalen Veränderungen an der „Seerose“, für die im Internet als „extravagante Location“ um Gäste geworben wird, streiten die Denkmalschutzbehörde und Greifenberg seit Jahren, erklärte Meinecke die Vorgeschichte. Seit 2007 betreibt der Gastronom – der in Potsdam auch das „Pfeffer und Salz“ in der Brandenburger Straße und das „Ristorante Cancello“ im Nauener Tor führt – das Gebäude mit dem charakteristisch geschwungenen Dach, das an eine Seerose erinnern soll. Für diesen optischen Eindruck sollen die Außenanlagen frei bleiben: Doch schon 2008 stellte das städtische Denkmalschutzamt bei einer Begehung neue Außenanlagen fest, unter anderem einen Zaun und ein Nebengelass. Ein Jahr später ordnete das Amt den Rückbau der unerlaubten Anlagen an, laut Meinecke mit der Androhung von Zwangsgeldern in insgesamt vierstelliger Höhe. Greifenberg widersprach, das Amt aber blieb hart: 2013 schließlich klagte Greifenberg gegen die Verfügung der Stadt.

Keine Stellungnahme

Auf PNN-Anfrage wollte Greifenbergs Anwalt Jörg-Klaus Baumgart am Freitag in Absprache mit seinem Mandanten keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. Er verwies lediglich auf frühere Zitate, wonach sein Mandant die „Seerose“ mit viel Mühe wieder schick gemacht habe. Vor Gericht war Baumgart am Freitagmorgen nicht erschienen, als Grund gab er einen akuten Hexenschuss an. Richterin Meinecke kündigte an – nachdem die Verhandlung nunmehr schon zum vierten Mal wegen Terminschwierigkeiten der Klägerseite vertagt worden sei –, jetzt möglicherweise bereits am kommenden Dienstag ein Urteil zu fällen, ausgehend von den schriftlichen Erklärungen beider Seiten. Dies entscheide sich je nachdem, ob die Kläger noch weitere Argumente vorbringen könnten oder nicht.

Zum Beispiel argumentiere die Greifenberg-Seite laut Richterin Meinecke damit, dass angeblich nur Teile des Umfelds unter Denkmalschutz stünden. Zudem wären die Nebenanlagen – etwa ein eingezäunter Wirtschaftshof unter anderem für die Lagerung von nötigen Gastro-Utensilien – für den Betrieb des Hauses unerlässlich. Insofern sei die Abrissverfügung auch wirtschaftlich nicht zumutbar, schließlich trage sich das Denkmal nicht von selbst. Die Stadt habe jahrelang Betreiber für das Haus gesucht – und handele treuwidrig, wenn sie nun die Nutzung als Restaurant behindere, so Greifenbergs Argument laut Ingrid Meinecke.

Denkmal erheblich beeinträchtigt

Die Richterin beurteilt die Lage allerdings deutlich anders als der Gastronom, unter anderem wurden während des Gerichtstermins Fotos des früheren Zustands ausgewertet. Aus ihrer Sicht sei das Denkmal durch die vorgenommenen Änderungen – unter anderem auch verlegte Holzroste über historischen Pflasterflächen – erheblich beeinträchtigt. Ebenso zitierte Meinecke aus der Begründung zur Unterschutzstellung des Landesdenkmalamts: „Mitgetragen wird der Denkmalwert des Bauwerks durch die Terrasse an der Südseite sowie durch die gestalteten Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Gebäudes.“ Insofern seien die Anlagen aus ihrer Sicht nicht genehmigungsfähig – zuletzt hatte Greifenberg bereits einen Prozess gegen das Rathaus verloren, in dem er gegen die von der Stadt verweigerte Baugenehmigung für seine Anlagen klagte.

Unterstützung für diese harte Haltung gegenüber Greifenberg bekommt das Potsdamer Rathaus auch vom Landesdenkmalamt, wie dessen Chef Thomas Drachenberg am Freitag auf PNN-Nachfrage deutlich machte: „Wir teilen die Position der Stadt.“ Aus seiner Sicht sei es zudem bedauerlich, dass Greifenberg auch Veränderungen im Inneren des Traditionsrestaurants vorgenommen habe, ohne dies ausreichend abzustimmen, so der Landeskonservator.

Wirtschaftshof sei nicht unbedingt notwendig

Im Gericht machte Richterin Meinecke am Freitag indes klar, dass aus ihrer Sicht auch der Wirtschaftshof an der „Seerose“ nicht unbedingt notwendig sei. „Dann kann man eben keine Großgastronomie machen“, sagte sie in Richtung Betreiber. Zu DDR-Zeiten sei das nach Plänen des Bauingenieurs Ulrich Müther 1983 eröffnete Haus auch ohne Wirtschaftshof als erfolgreiches Restaurant betrieben worden, so die Richterin weiter. Notfalls müssten die Außenmöbel für die Bar eben etwas weiter entfernt gelagert werden, das sei organisatorisch machbar. Einzig für die nötige Kühlbox könne sie sich eine möglichst unauffällige Außenlösung vorstellen, so die Richterin – die bisherige Verkleidung der Box sei allerdings zu groß. Richterin Meinecke: „Etwas anderes könnte aber genehmigungsfähig sein.“

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