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Auf dem Mitarbeiterparkplatz wurde die mutmaßliche Tatwaffe gefunden. 

© Andreas Klaer

Sechster Prozesstag im Fall Oberlin: Mediziner berichten vom Tatabend

Eine Bewohnerin des Thusnelda-von-Saldern-Hauses überlebte die Gewalttat. Den Notarzt, der sie vor Ort versorgte, beschäftigte das Geschehen noch lange.

Potsdam - Als Notarzt hat Christof M. schon viel gesehen, Schlimmes erlebt. Aber der Einsatz im Babelsberger Thusnelda-von-Saldern-Haus beschäftigt ihn lange. „Was hat sie wohl mitbekommen?“ Diese Frage habe er sich immer wieder gestellt, in den Tagen danach. Als Christof M. am Abend des 28. April 2021 mit seinen Kollegen zum Wohnheim für Menschen mit schweren Behinderungen gerufen wird, lautet das Einsatzstichwort: „durchgeschnittene Kehle“. Polizisten führen ihn in das Zimmer von Elke T. Für die vier anderen Bewohner, erfährt der Arzt, kann er nichts mehr tun. Sie sind bereits tot. Die 43-jährige Elke T. überlebt als Einzige die Gewalttat, die der damaligen Oberlin-Pflegekraft Ines R. zur Last gelegt wird. Seit dem 26. Oktober steht sie unter anderem wegen vierfachen Mordes vor dem Potsdamer Landgericht.

Auf Schmerzen hat sie reagiert 

Der Hausarzt einiger Heimbewohner, der seine Praxis in der Nähe hat und an einem früheren Prozesstag als Zeuge gehört wurde, hat die schwer verletzte Elke T. erstversorgt. Christof M. übernimmt, verarztet den bis zu 20 Zentimeter langen Schnitt am vorderen Halsbereich. Auch ein Shunt, ein Schlauch unter der Haut zum Ableiten von Hirnflüssigkeit, sei durchtrennt gewesen. Aber Halsschlagader und Luftröhre seien intakt gewesen. „Unter Umständen hat ihr das das Leben gerettet“, sagt der Mediziner am Montag, dem sechsten Prozesstag. Elke T. habe die Augen geöffnet habt. Und, für ihn das Auffälligste: „Sie hat auf Schmerzen reagiert.“ Als er ihr einen Zugang für Medikamente legte, habe sie leicht gezuckt. Was also hat sie gesehen, gespürt, als ihr in den Hals geschnitten wurde? Auch bei ihren getöteten, aufgrund ihrer schwersten Behinderungen wie sie wehrlosen Mitbewohnern habe er sich gefragt: „Inwieweit haben sie diese Tat miterlebt?“ 

"Da muss man sehr entschlossen sein" 

Es sind grausige Details, die am Montag zur Sprache kommen, aber sie sind für das Gericht wichtig, um einschätzen zu können, in welcher geistigen Verfassung die Angeklagte zum Tatzeitpunkt war. Eine Gutachterin, die am 9. Dezember aussagen soll, geht von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus. Der Anwalt von Ines R. hält seine Mandantin, die kurz nach der Tat in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht wurde, für schuldunfähig. Notarzt Christof M. sagt, dass er es erstaunlich gefunden habe, mit welcher Präzision und „großen Kraft“ der Schnitt ausgeführt worden sein müsse. „Als wäre ein hohes Aggressionspotenzial vorhanden gewesen.“ Normalerweise sei es selbst für Mediziner „eine Hürde“, bei notwendigen Eingriffen in intakte Haut zu schneiden. „Da muss man sehr entschlossen sein, um das durchzuführen“, sagt er hinsichtlich der Verletzung von Elke T.  Ein Kollege von Christof M., ebenfalls im Thusnelda-von-Saldern-Haus im Einsatz, bestätigt, dass dort am Tatabend der Satz gefallen sei: „Jetzt ist endlich Ruhe auf der Station.“ Wer ihn gesagt habe, daran könne er sich allerdings nicht mehr erinnern, sagt Matthias W. vor Gericht.

Zwei baugleiche Messer in der heimischen Küche 

Die mutmaßliche Tatwaffe, ein grünes Keramikmesser mit elf Zentimeter langer Klinge, war, achtlos fallengelassen, auf dem Oberlin-Mitarbeiterparkplatz in der Glasmeisterstraße entdeckt worden. Dort parkte Ines R. ihr Auto, bevor sie nach Hause fuhr. Bei der anschließenden Durchsuchung in ihrem Haus fand die Polizei in einer Schublade zwei baugleiche Küchenmesser in Rot und Blau, berichtete am Montag ein Kriminalbeamter. Der Ehemann von Ines R., der die Polizei alarmiert hatte, habe angegeben, diese Messer nie zuvor gesehen zu haben. 

Ines R. habe nicht verwirrt gewirkt 

Im Polizeigewahrsam wird Ines R. von zwei Medizinern untersucht. „Ich fand die Dame sehr entspannt, fast schon gelöst, in keiner Weise auffällig“, sagt Arzt Sascha J., der gegen 22.30 Uhr zwei Blutentnahmen bei der Verdächtigen veranlasst. Den Ergebnissen zufolge hatte sie etwa 0,5 Prozent Alkohol im Blut. Auch zwei Psychopharmaka, die sie regelmäßig nimmt, werden nachgewiesen. Keine Drogen. Ines R. habe auf ihn nicht verwirrt gewirkt, habe adäquat antworten können. Fragen nach Erschöpfung und Niedergeschlagenheit habe sie verneint. Ihr Zustand habe in einem Missverhältnis zu den Tatvorwürfen gestanden – auf die er Ines R. aber nicht angesprochen habe. Auch von sich aus habe sie sich nicht dazu geäußert. Wegen Bedenken, dass ihr die Tragweite des Geschehens klar werde, sie dann Suizidgedanken hegen könnte, habe er angeordnet, dass die Zellentür offenbleiben müsse, die Beamten sie ständig im Blick haben.  Gerichtsmediziner Knut A., der Ines R. gegen 2.40 Uhr untersucht, spricht von einer „unkomplizierten und kooperativen Patientin“. Allerdings habe Ines R. „etwas bedrückt, ein bisschen verlangsamt“ gewirkt. Das könne aber schlicht an der späten Uhrzeit gelegen haben. Bei der Untersuchung ihrer Hände fällt ihm eine kleine Wunde am linken Zeigefinger auf, womöglich durch einen Schnitt an einem Messer entstanden. „Das waren so handwerkliche Hände“, sagt er noch.  Etwa zur gleichen Zeit ringt Elke T. weiter um ihr Leben. Im Bergmann-Klinikum wird sie in der Nacht notoperiert. Später kehrt sie in das Wohnheim zurück, wie das Oberlinhaus seinerzeit mitteilte. Dort sei schließlich ihr Zuhause. Der Prozess wird am Dienstag (30.11.)fortgesetzt. Fünf Mitarbeiter des Oberlinhauses sind als Zeugen geladen. 

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