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Landeshauptstadt: Schwere Verbrennungen

Nach einer missglückten Operation hat eine Berlinerin eine private Potsdamer Schönheitsklinik auf Schadensersatz verklagt

Jägervorstadt - Äußert schmerzhafte Folgen einer eigentlich routinemäßigen Schönheitsoperation: Bei einem Eingriff für einen flacheren und straffen Bauch hat eine Berlinerin in der Klinik Sanssouci Potsdam schwere Verbrennungen am Gesäß-Bereich erlitten. Die 43-jährige Marta S. verklagte die Ärzte laut ihrem Berliner Anwalt Dominik Kellner auf mindestens 50 000 Euro Schmerzensgeld, die Klinik mit Sitz in der Helene-Lange-Straße wehrte sich – am gestrigen Mittwoch trafen beide Parteien am Potsdamer Landgericht aufeinander.

Die Operation fand am 27. April 2011 statt, die gebürtige Brasilianerin wollte sich für 7800 Euro einer Bauchdeckenstraffung unterziehen. Dabei wird nach Klinikangaben überschüssige Haut entfernt und die restliche Bauchhaut vernäht. Benötigt wird ein Hochfrequenzgerät mit Elektroden, die am Patienten angelegt werden – durch den Körper fließt dann 300-Kilohertz-Wechselstrom, der laut Kellner verhindern soll, dass beim Operieren zu viel Blut austritt. Nach Auffassung von Anwalt Kellner haben die Mediziner in der Schönheitsklinik bei der Verwendung dieser Technik ihre Sorgfaltspflichten nicht eingehalten. In der Folge sei der Strom fehlgeleitet worden, was zu den Verbrennungen führte.

Als Marta S. aus der Vollnarkose erwachte, hatte sie am Gesäß starke Schmerzen. Vor Gericht schilderte die Hausfrau und Mutter von drei Kindern, sie habe nach dem Eingriff rund drei Monate liegen müssen – immer auf der Seite. Sitzen konnte sie nicht mehr, 2400 Milligramm Ibuprofen nahm sie – die maximale Tagesdosis für Erwachsene. Noch heute spüre sie am Gesäß häufig Juckreiz und Schmerzen. Wegen der roten Narben gehe sie nicht mehr ins Fitnessstudio, auch einen Bikini könne sie nicht mehr tragen: „Das ist mir dann peinlich.“

Die Klinik weist die Vorwürfe zurück. Im Prozess sprach der Leiter, Michael Krueger, der ehemaligen Patientin zwar sein „ausdrückliches Bedauern“ aus. Gleichwohl sei man sorgfältig vorgegangen und habe alles getan, um Komplikationen zu vermeiden. Bei bis zu 60 solcher Operationen im Jahr sei dies der einzige Fall dieser Art, betonte Krueger. Zunächst habe man sich selbst nicht erklären können, wie es zu den Verbrennungen gekommen sei. Später habe man allerdings Unregelmäßigkeiten bei einer Wärmematratze bemerkt, auf der die Patientin lag – diese sei heiß geworden, berichtete der Arzt.

Vor Gericht sagte auch eine Gutachterin aus: Karen Petrich, selbst Schönheitschirurgin in Berlin. Sie erklärte, anhand der Verletzungen könne sie nicht genau sagen, ob die besagte Hochfrequenztechnik oder heiße Luft aus der Wärmematte schuld an den Verletzungen sei. Doch habe sie die Matte getestet: Dabei erreichte diese nicht einmal die maximale Höchsttemperatur, so die Gutachterin. Zugleich erklärte sie, beim Einsatz der besagten Hochfrequenztechnik habe es auch schon in anderen Fällen Verbrennungen gegeben. Doch mit letzter Sicherheit könne sie die Ursache der Verbrennungen eben nicht bestimmen, so die Expertin.

Verbraucherschützer und Patientenverbände kritisierten seit Langem, dass Betroffene einen schweren Stand gegenüber den Ärzte haben – denn die ärztlichen Behandlungsfehler müssen vom Patienten nachgewiesen werden. So sind im Fall von Marta S. Ermittlungen gegen die Ärzte von der zuständigen Staatsanwaltschaft schon eingestellt worden. Das Landgericht ließ am Mittwoch nicht erkennen, in welche Richtung es tendiert. Anwalt Kellner hofft, dass das Gericht auf das Prinzip der Beweislastumkehr zugreift: Denn bei dem Eingriff habe ein „beherrschbares Risiko“ bestanden, daher müsse die Klinik Sanssouci nachweisen, dass sie tatsächlich sorgfältig operiert habe. Das Urteil wird am 17. Februar erwartet.

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