zum Hauptinhalt
Der Uferweg am Groß Glienicker See ist seit Jahren an mehreren Stellen blockiert. 

© Andreas Klaer

Rückschlag für Uferweg in Groß Glienicke: Verfahren könnte sich um Jahre verzögern

Das Oberlandesgericht hat ein Urteil über die erste Klage gegen eine Enteignung am Seeufer aufgehoben. Die Bürgerinitiative reagierte enttäuscht.

Potsdam - Die Stadt Potsdam hat am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht in Brandenburg an der Havel verkündete seine Entscheidung über die erste Klage gegen eine Enteignung am Ufer des Groß Glienicker Sees. Wie eine Sprecherin auf PNN-Anfrage bestätigte, habe der zuständige Baulandsenat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und das Verfahren zurück an das Landgericht Neuruppin verwiesen. Dort habe eine erneute Beweisaufnahme zur Frage der Entschädigung stattzufinden. Das heißt, dass eine Wertermittlung durch ein Gutachten beauftragt werden muss.

Die Entscheidung läuft darauf hinaus, dass sich das Verfahren für einen freien Uferweg am Groß Glienicker See weiter verzögern wird – möglicherweise um Jahre. Wie lange es genau dauert, hängt davon ab, wann das Landgericht sich des Falls wieder annimmt und wie lange es dauert, ein Gutachten zu erstellen. Entsprechend enttäuscht war man am Mittwoch bei der Bürgerinitiative Freies Groß Glienicker Seeufer. 

Keine totale Niederlage

„Ich bin jetzt 64. Ich hoffe, dass ich den Uferweg noch erlebe“, sagte Andreas Menzel, der auch Stadtverordneter für BVB/Freie Wähler ist. Die Entscheidung des OLG war von Beobachtern nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung Anfang April so erwartet worden. Seinerzeit hatte das Gericht kritisiert, dass das Landgericht zwar über die Rechtmäßigkeit der Enteignung entschieden hatte, aber nicht über die Entschädigung.

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.

Eine totale Niederlage ist die Entscheidung allerdings nicht – im Gegenteil. Denn das OLG hat lediglich die Frage der Entschädigung beanstandet. Der Enteignungszweck sei jedoch erfüllt, hieß es. Der Bebauungsplan, auf dessen Grundlage die Enteignung entschieden wurde, sei wirksam. Die Abwägung der Stadt zwischen den Erholungsinteressen der Allgemeinheit und den Eigentumsinteressen der Anrainer sei nicht zu beanstanden.

Musterfall für weitere Enteignungen

Der Fall gilt als Muster für 18 weitere Enteignungen. Seit Jahren sperren dort mehrere Grundstücksbesitzer den Weg. Daraufhin hatte die Stadt beim Land deren Enteignungen beantragt. Grundlage ist der Bebauungsplan, den die damalige Gemeinde Groß Glienicke 1999 vor ihrer Eingemeindung nach Potsdam beschlossen hatte. Wie berichtet hatte ein Anlieger gegen die Entscheidung des Landes geklagt und vor dem zuständigen Landgericht Neuruppin im Oktober 2018 verloren. Die Enteignungsbehörde des Landes hatte zuvor verfügt, dass der Eigentümer ein öffentliches Wegerecht am Ufer ins Grundbuch eintragen lassen muss.

Bislang ist über etwas mehr als die Hälfte der Enteignungsanträge von der Enteignungsbehörde beim Innenministerium entschieden worden. In diesen Fällen wurde nach Rathausangaben dem Antrag auf Gewährung eines Wegerechts und entsprechender Eintragung einer Wegedienstbarkeit in das Grundbuch zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam stattgegeben. Die betroffenen Eigentümer haben der Entscheidung widersprochen. Diese Verfahren liegen dem Landgericht Neuruppin zur Entscheidung vor. Dieses hat wie berichtet bisher nur in einem Fall entschieden – zugunsten der Stadt. Die Eigentümer waren daraufhin in Berufung gegangen.

Zur Startseite