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Frank Steffens, der frühere Chef des Tiefbauamts der Stadtverwaltung.

© privat

Rückkehr mit vollem Gehaltsausgleich: Ex-Tiefbauamtschef wird Sachbearbeiter

310.000 Euro hat Potsdam an Frank Steffens bezahlt. Am 4. Januar soll er bei vollem Lohnausgleich zurückkehren - auch dagegen klagt er.

Potsdam - Die Rathausposse um den früheren Tiefbauamtschef Frank Steffens ist für den Steuerzahler schon teuer geworden. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Die neueste Wendung: Steffens soll – nachdem die Stadt über Jahre hinweg schon 310.000 Euro ohne Gegenleistung überwiesen hat – ab Anfang Januar in der Bauverwaltung arbeiten können, allerdings nur als einfacher Sachbearbeiter statt in leitender Funktion. Daher wird Steffens wieder vor Gericht ziehen, wie sein Anwalt Sven Opelka den PNN auf Anfrage mitteilte. Viele andere Streitpunkte sind noch offen.

Seit Mai 2017 bekommt Steffens Geld ohne Job

Der Fall sorgt seit Jahren für Negativschlagzeilen. Dabei hatte sich Steffens in juristisch komplexen Verfahren bereits vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg erfolgreich gegen die Stadtverwaltung durchgesetzt – und müsste aus Sicht seines Anwalts im Rathaus in leitender Position angestellt werden, seit Mai 2017. Allerdings hatte das Rathaus keine passende Stelle für ihn, lieber zahlte man Lohn oder Ausgleichsbeträge ohne Gegenleistung. Das habe sich inzwischen auf 310.000 Euro summiert, sagte Opelka. 

Eigentlich hätte die Stadt Potsdam sogar 560.000 Euro zahlen müssen. Allerdings war Steffens ab 1. Juni 2018 auch Leiter des Tiefbauamts im niedersächsischen Wolfenbüttel – weil er dort weniger verdiente, als er im Potsdamer Rathaus bekommen hätte, musste die Stadt wie berichtet den Ausgleich zahlen. Mit diesem Engagement habe Steffens der Stadt Kosten in Höhe von 250.000 Euro erspart, sagt Rechtsbeistand Opelka. Strittig sei aber noch die Erstattung privater Mehraufwendungen durch den nun schon zweieinhalb Jahre währenden Job in Wolfenbüttel – Steffens fordert noch 57.000 Euro. 

Verwaltung habe Lösungsansatz verworfen

Die Zahlungen ohne Gegenleistung sollten, nachdem die PNN sie vor rund einem Jahr nach einem weiteren Arbeitsgerichtsprozess publik gemacht hatten, enden. In den vergangenen Monaten hieß es von beiden Seiten stets, man stehe in Vergleichsverhandlungen. Opelka sagte, es habe sich ein einvernehmlicher Lösungsansatz abgezeichnet – doch dann habe die Stadtverwaltung dies plötzlich wieder verworfen, „ohne nachvollziehbaren Grund“.  

Stattdessen solle sein Mandant nun ab 4. Januar als Sachbearbeiter im Tiefbauamt beginnen. Das werde Steffens im Sinne der Sache auch tun, er habe auch die Arbeit in Wolfenbüttel gekündigt. Allerdings gebe es einen wichtigen Vorbehalt, so der Anwalt – weil dies keine Leitungsfunktion sei, für deren theoretische Ausübung er auch weiterbezahlt werde. Das heißt: Die Stadt zahlt für diese Stelle weiterhin weit mehr Geld als eigentlich nötig wäre. Und auch Steffens Anwalt will das nicht hinnehmen. „So habe ich für meinen Mandanten bereits eine erneute Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben, um seinen Beschäftigungsanspruch durchzusetzen“, sagte Opelka. 

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Dabei sei die Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur, also das Tiefbauamt, derzeit nur kommissarisch geführt. Auch hierzu läuft laut Opelka ein Klageverfahren seines Mandanten. „Herr Steffens wäre in jeder Hinsicht geeignet, die Stelle zu besetzen, soll laut Stadtverwaltung aber nicht zum Zuge kommen.“ Stattdessen sei ihm ein Vergleichsvorschlag unterbreitet worden, dass sich sein Mandant unter anderem bis Ende 2022 nicht mehr auf die Stelle des Tiefbauamtschefs bewerben solle – was Steffens abgelehnt habe. 

Zum Gehalt macht die Stadt keine Angaben

Die Stadtverwaltung reagierte auf PNN-Anfrage zurückhaltend. Herr Steffens werde ab 4. Januar seinen Dienst antreten, bestätigte ein Stadtsprecher. „Damit setzen wir eine Entscheidung des Gerichtes um.“ Angaben zu Gehältern und Anstellungsverhältnissen aber unterlägen dem Datenschutz, man wolle die Persönlichkeitsrechte von Steffens wahren, hieß es weiter. Hinter vorgehaltener Hand hieß es aber, das Rathaus habe Steffens diverse Stellenvorschläge gemacht, allerdings ergebnislos. So habe man am Ende eben ein Urteil umgesetzt. 

Doch gleichwohl gibt es nach PNN-Informationen speziell in der Bauverwaltung erhebliche, auch persönliche Vorbehalte. Doch konkrete Verfehlungen konnten Steffens zumindest vom Rathaus nicht nachgewiesen werden. Das hatte der frühere Baudezernent Matthias Klipp (Grüne) versucht. Doch Steffens hatte alle wesentlichen Verfahren gewonnen und sich nach langem Hin und Her schließlich zurückgeklagt. 

Nun kommt er Anfang des Jahres als einfacher Angestellter wieder. Sein Anwalt verweist darauf, dass im Zuge der Auseinandersetzungen mit Klipp auch weitere Mitarbeiter des Rathauses mit Dossiers versucht hätten, Steffens „mit unwahren Vorwürfen“ zu beschädigen. Denen sei er nun in der neuen Tätigkeit unterstellt, so der Anwalt. Man kann sich vorstellen: Einfach wird die Rückkehr des Frank Steffens nicht unbedingt werden.

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