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Auf dem Luisenplatz werden schon die Buden aufgebaut. 

© Andreas Klaer

Regelung für Potsdam: 2G-Weihnachtsmarkt auf Luisen- und Bassinplatz

Der Weihnachtsmarkt in Potsdam beginnt am Montag mit 2G und begrenzter Besucherzahl auf dem Bassin- und dem Luisenplatz. Der Betreiber konnte sich mit seinen Wünschen nicht durchsetzen. 

Potsdam - Die Entscheidung ist gefallen: Der Weihnachtsmarkt in Potsdam darf am Montag mit der 2G-Regel und einer begrenzten Anzahl von Besuchern auf dem Bassin- und dem Luisenplatz öffnen. Ungeimpfte Mitarbeiter der Stände brauchen täglichen einen Test und müssen durchgehend Maske tragen. Das teilte die Stadt Potsdam am Donnerstag mit. 

Bislang war unklar gewesen, wie die genauen Modalitäten für den Markt aussehen würden. Im Raum stand auch die Einführung der 2G-Plus-Regel, nach der Besucher zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen tagesaktuellen Testnachweis hätten vorweisen müssen. Der Betreiber, Eberhard Heieck von der Firma Coex, hatte sich für die 2G-Regel ohne Zugangsbeschränkung stark gemacht. Am Donnerstag sagte er den PNN: „Wir sind froh, dass der Markt überhaupt stattfindet.“

Vier Quadratmeter pro Besucher

„Die Eindämmungsverordnung des Landes legt 2G für Weihnachtsmärkte fest. Die Stadt muss die Lage vor Ort im Blick haben und die lässt nicht mehr zu", sagte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) laut Mitteilung. "Die Flächen sind dabei nicht verhandelbar, sie werden von uns berechnetet und festgesetzt.“

Besucher müssen somit am Eingang der beiden umzäunten Bereiche jeweils einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Die Kontrollen muss der Veranstalter gewährleisten. Die Zahl der Besucher, die sich gleichzeitig auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Luisenplatz aufhalten dürfen, ist auf 400 begrenzt. Für den Bassinplatz liegt die Obergrenze bei 630 Besuchern. Diese Zahlen ergeben sich aus der Vorgabe, dass pro Person mindestens vier Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen müssen, um die Abstände einhalten zu können. 

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Auch wenn mit der Entscheidung nun klar ist, unter welchen Bedingungen der Markt am Montag (22.11.) eröffnen kann, heißt das nicht, dass die Regeln auch bis zum Ende der Weihnachtszeit so bleiben. Die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes gilt bis 30. November. 

Angesichts immer schneller steigender Infektionszahlen scheint auch eine Verschärfung der Maßnahmen möglich. „Sollte die Ministerpräsidentenkonferenz aufgrund der infektiologischen Gesamtlage die Regelungen verschärfen, werden auch wir in der Landeshauptstadt Potsdam die verschärften Regelungen in Anwendung bringen“, sagte Schubert.

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