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Um diesen Bootssteg am Jungfernsee streiten sich Eigentümer und Stadt vor Gericht.

© Andreas Klaer

Rechtsstreit um Bootssteg am Potsdamer Jungfernsee: Gericht muss Steg-Posse entscheiden

Potsdams Stadtverwaltung verlangt den Abriss eines Bootsanlegers, den der Eigentümer vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) kaufte. Der Fall hat mehrere skurrile Aspekte.

Potsdam - Potsdams Stadtverwaltung hat ja eine gewisse Tradition in Bezug auf schwierig nachvollziehbare Entscheidungen. Erinnert sei an eine Posse um Unkraut am Neuen Markt oder einen Brennholzstapel, für den eine Baugenehmigung verlangt wurde. Am Mittwoch verhandelte das Potsdamer Verwaltungsgericht nun einen Streit, der seit 2013 dauert und über den bereits 2017 das Spott-Format „Hammer der Woche“ des ZDF-Länderspiegels berichtete.

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Es geht um einen Steg am Jungfernsee. Die Anlage hatte ein dort lebender Potsdamer 2008 vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Brandenburg erworben. „Ich habe den Steg in gutem Glauben von einer Bundesbehörde gekauft“, sagte Joachim Werner im Gerichtssaal. Doch etwa fünf Jahre nach dem Kauf meldete sich die Potsdamer Bauverwaltung und verlangte den Abriss des aus ihrer Sicht illegalen Bauwerks. Auch aus Natur- und Denkmalschutzgründen sei der Steg nicht genehmigungsfähig. Damit begann ein Hin und Her aus Widersprüchen und Verfügungen, das schließlich in Werners Klage gegen die Stadt mündete.

Der Eigentümer fand die Baugenehmigung von 1986 im Landeshauptarchiv

Dass Werner zwischenzeitlich aus dem Landeshauptarchiv in Golm die 1986 vom damaligen DDR-Verkehrsministerium erteilte Baugenehmigung für den Steg aufgetrieben hatte, änderte nichts am Standpunkt der Stadt. Sie bemängelt, dass es für den Bootsanleger keine Genehmigung der unteren Wasserbehörde gegeben habe. Doch die gibt es erst seit 1994. Da war der Steg schon acht Jahre alt. Schwierig macht das Thema auch die Vorgeschichte. Denn der Steg wurde damals im Grenzgebiet angelegt und die DDR scherte sich dort nicht besonders um baurechtliche Formalitäten. Nach der Wiedervereinigung vermisste auch das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes keine Genehmigungen, als es den Steg fast zwei Jahrzehnte lang verpachtete.

Zum Vergleich kam es nicht: Die Stadt bot nur eine zweijährige Duldung an

Im Gerichtssaal wurden die verhärteten Fronten deutlich. Der Vertreter der Stadt beharrte auf dem Fehlen der nach heutigem Recht erforderlichen Genehmigung. Man könne sich höchstens auf eine Duldung des Bootsanlegers bis Ende 2023 einlassen, falls Werner seine Klage zurückziehe. Danach müsse der Steg weichen. Für den Kläger war das nicht akzeptabel. Unter zehn Jahren Duldung bräuchte man nicht über einen Vergleich zu reden, so sein Rechtsanwalt. Darauf wiederum wollte sich die Seite der Stadt nicht einlassen. Zehn Jahre käme einer Neugenehmigung gleich.

Nun muss das Gericht drei Aktenordner voller Schriftsätze und die Argumente aus der mündlichen Verhandlung würdigen. Im November soll eine Entscheidung verkündet werden. Die Klägerseite ist optimistisch. Knackpunkt dürfte die Frage werden, ob die Änderung der Nutzung von einer Zollanlegestelle zu einem Freizeitsteg eine neue Genehmigung erfordere. Skurril mutet der Streit auch an, weil am Ufer gleich mehrere Steganlagen existieren – teils deutlich größer als Werners und von der Stadt genehmigt. Marco Zschieck

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