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Reaktion auf Verletzungen: Potsdam prüft noch Böllerverbot

Nach den schweren Verletzungen in der Silvesternacht und die darauffolgende Diskussion hat die Stadt Potsdam die Prüfung eines Böllerverbots versprochen. Derzeit werden die Grundlagen für eine Diskussion geschaffen.

Potsdam - Die Prüfung eines Feuerwerksverbotes an Silvester für bestimmte Orte im Stadtgebiet läuft noch. Das sagte ein Stadtsprecher jetzt auf PNN-Anfrage. Wie angekündigt wolle die Verwaltung bis zur Sommerpause „eine sachliche und fachliche Grundlage“ für eine anschließende Diskussion schaffen. Dazu würden derzeit Stellungnahmen von verschiedenen Bereichen der Verwaltung eingeholt. Zwischenstände der Arbeit werde man nicht veröffentlichen, so der Sprecher.

Teilweise schwere Verletzungen

Die Stadtverwaltung hatte mit der Prüfung eines Böllerverbotes auf Meldungen über schwere Verletzungen und Sachbeschädigungen in der zurückliegenden Silvesternacht reagiert. Es war zu mehreren teils schweren Verletzungen gekommen, betroffen waren auch Unbeteiligte.
Rechtlich sei ein Böllerverbot in jedem Fall möglich, hatte die Stadt im Januar betont.

Die Schlösserstiftung hat in ihren Anlagen bereits seit Jahren privates Feuerwerk verboten – weil die historischen Bauten und Gärten davon beschädigt werden könnten. Die Schlösserstiftung hat mögliche weitere Böller-Einschränkungen seitens der Stadt begrüßt. In der Potsdamer Stadtpolitik gab es im Januar dagegen eher skeptische Reaktionen.

In einigen Städten ist privates Feuerwerk bereits verboten

Private Silvesterfeuerwerke sind bereits in vielen deutschen Städten nicht mehr erlaubt: In Düsseldorf oder Tübingen ist die Altstadt tabu, in Bremen die Zone rund um den Marktplatz, in Erfurt und Weimar Teile der Innenstadt, in Frankfurt ein Uferabschnitt am Main. Auch in Hannover durften erstmals weite Teile der Innenstadt nur ohne Böller und Raketen betreten werden.

In Schweden sind die Bestimmungen in diesem Jahr verschärft worden: Während Böller dort schon seit längerem verboten sind, gelten Silvester 2019 auch für das Abbrennen von Raketen striktere Regeln. Privatpersonen benötigen dafür erstmals eine Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Kommune, wie schwedische Medien berichteten.

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