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Justizzentrum Potsdam in der Jägerallee.

© Andreas Klaer

Prozess um Raubüberfall in Golm: Weiterer Fall für Gerichtspsychiater

Im Raub-Prozess von Golm soll auch der Angeklagte L. untersucht werden.

Von Carsten Holm

Potsdam - Noch ein psychiatrisches Gutachten im Prozess um den schweren Raub in Golm am 1. August 2019: Auf Antrag seines Potsdamer Verteidigers Alexander Kleinert wird nun auch der Angeklagte Steven L. auf seine Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt untersucht. Ingolf Piezka, Chefarzt der forensischen Psychiatrie in der Asklepiosklinik Brandenburg an der Havel, will den 28-jährigen Kraftfahrer am kommenden Samstag begutachten.

Piezka hat auch schon den 36 Jahre alten Hauptangeklagten Stefan P. einen Kraftfahrzeugmeister, psychiatrisch untersucht. Über das Ergebnis wird der Chefarzt, wie die 2. Große Strafkammer des Landgerichts am Montag während des sechsten Verhandlungstages festlegte, am 27. April, dem nächsten Prozesstag, berichten. Gegen Täter mit psychiatrischen Störungen wird, wenn sie schuldunfähig sind, keine Freiheitsstrafe verhängt, sie werden stattdessen auf unbestimmte Zeit in einer geschlossenen Klinik des Maßregelvollzugs untergebracht und müssen sich Therapien unterziehen, bis sie wieder in der Gesellschaft Fuß fassen können.

Aufgeklärt werden sollen vor dem Landgericht die genauen Umstände der Tat. Die Staatsanwaltschaft legt Stefan P., Steven L. und der 29-jährigen Gina F. unter anderem schweren Raub zur Last. Das Trio von Golm, das in den Kernpunkten geständig ist, hatte am 1. August maskiert eine vierköpfige Kifferrunde überfallen. Die Täter glaubten, dass einer der Kiffer Stefan P. 30.000 Euro gestohlen hatte und forderten das Geld mit Schlägen und dem Einsatz eines Elektroschockers zurück. Der fünfte Verhandlungstag am 30. März, war, als alle Verfahrensbeteiligten schon im Saal warteten, kurzfristig vertagt worden. Steven L. hatte sich mit Verdacht auf eine Corona-Infektion krankgemeldet, der Verdacht bestätigte sich nicht. 

Der Angeklagte verspätet sich - eine Autopanne

Aber auch am Montag sorgte L. für Irritationen. „Herr Kleinert, wo ist Ihr Mandant?“, fragte die Protokollführerin den Strafverteidiger, der achselzuckend antwortete: „Das weiß ich nicht.” Die Verhandlung wurde auf 9.45 und dann auf 10.20 Uhr verschoben, um 9.58 Uhr schließlich betrat L. das Justizzentrum. Er sagte, eine Autopanne habe ihn aufgehalten.

In dem komplizierten Verfahren, das wie von den PNN berichtet durch frappierende Mängel und Widersprüche bei der Protokollierung von polizeilichen Vernehmungen erheblich erschwert wurde, trat am Montag Kriminaloberkommissar D. aus Eberswalde in den Zeugenstand. Er war bei einer Vernehmung des 20-jährigen Schülers Maximilian G. dabei, der im Verdacht steht, den mutmaßlichen Räubern als gefügiges Werkzeug die Tür geöffnet zu haben. G., sagte der Kriminalbeamte, habe den Eindruck gemacht, „permanent Angst vor Stefan P. und Gina F. zu haben”, was sich mit Aussagen anderer Zeugen deckt.

Für den 7. Mai sind die Plädoyers vorgesehen, vier Tage später, am 11. Mai, sollen die Urteile gesprochen werden. Den Angeklagten drohen mehrjährige Freiheitsstrafen.

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