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Verhandelt wurde vor dem Potsdamer Landgericht.

© Carsten Holm

Update

Prozess um Potsdamer Raubüberfall: Mehrere Jahre Haft für die Täter von Golm

Im Prozess um den brutalen Überfall vor knapp einem Jahr in Golm ist das Urteil gefallen. Die drei Haupttäter müssen bis zu fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Von Carsten Holm

Potsdam - Das Täter-Trio von Golm, das am 1. August 2019 vier junge Männer in einer Wohnung in Golm überfallen hat, muss für mehrere Jahre hinter Gitter. Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts hat am Nachmittag des 3. Juli die beiden Haupttäter Gina F. und Stefan P. zu Freiheitsstrafen von jeweils fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht legte ihnen besonders schweren Raub in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung, versuchter Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch zur Last. Für den Mittäter Steven L. verhängte die Kammer eine Gefängnisstrafe von drei Jahren.

Schlaglicht auf die Drogenszene in Potsdam

Der 36 Jahre alte Kraftfahrzeugmeister P. und die 30 Jahre alte Restaurantmitarbeiterin F. wurden nach der Urteilsverkündung in Handschellen zurück in die Untersuchungshaft gebracht, der 28-jährige Kraftfahrer L., dessen Haftbefehl kurz nach der Tat außer Vollzug gesetzt worden war, darf auf freiem Fuß bleiben, bis er zum Haftantritt geladen wird. Er muss sich einmal wöchentlich bei der Polizei melden. In Potsdam fand der Fall große Aufmerksamkeit, weil er ein Schlaglicht auf die recht lebendige Drogenszene in der Landeshauptstadt wirft. Die drei Angeklagten, aber auch alle Zeugen bis auf die Polizeibeamten, kifften oder dealten miteinander, manche zockten sich bei Drogendeals ab. Er brachte aber auch ans Tageslicht, wie sehr sich nicht nur jüngere Leute durch ständigen Drogenkonsum ins Milieu verstricken und anfällig für Straftaten werden können.

Trotz mehrjähriger Haftstrafen kein hartes Urteil

Der Vorsitzende Richter Jörg Tiemann wies in der mündlichen Urteilsbegründung auf die besondere Dramatik hin, der sich die Opfer des Raubüberfalls ausgesetzt sahen: Menschen „werden bei Nacht in ihrer Wohnung von drei maskierten Personen überfallen, die sie in ihrer Wohnung schlagen, in ihrer Wohnung bedrohen, Geld fordern, die Wohnung durchsuchen und etwas mitnehmen”. Die Strafkammer habe, so Tiemann am Freitag, trotz der mehrjährigen Gefängnisstrafen keine harten Strafen verhängt.  „Wir sind für die Angeklagten Stefan P. und Gina F am absolut untersten Strafrahmen geblieben”, sagte er. Anders bei Steven L., der wegen derselben Tatvorwürfe, aber in einem minder schweren Fall verurteilt wurde. Hier sei das Gericht „nicht ganz am untersten Rahmen geblieben”, da der Fall „von den minderschweren Fällen nicht einer der ganz leichten” sei.

Motiv: Angeblich 30.000 Euro vom Täter gestohlen

Die Angeklagten hatten wie berichtet von Beginn an behauptet, sich am Tattag den Betrag von 30.000 Euro zurückholen zu wollen, den Hugo R., einer der jungen Männer der vierköpfigen Kifferrunde in Golmer Wohnung, angeblich Stefan P. aus dessen Wohnung gestohlen haben soll. P. hatte behauptet, er habe das Geld teils gespart und zum anderen Teil von seinen Eltern bekommen. Eine spektakuläre Wende nahm der Fall am 27. April während des siebten Verhandlungstags: der psychiatrische Sachverständige Ingolf Piezka berichtete, was P. ihm in zwei Gesprächen offenbart hatte - dass er seine Freundin Gina F. verdächtige, ihm das Geld entwendet zu haben. 

Das Justizzentrum in Potsdam.
Das Justizzentrum in Potsdam.

© Andreas Klaer

Das aber spielte für das Gericht eine untergeordnete Rolle. „Ob es dieses Geld gegeben hat, konnten wir nicht mit hundertprozentiger Sicherheit feststellen”, sagte der Vorsitzende Richter. Es sei hinsichtlich des Geldes „mit mehr als fadenscheinigen Gründen ein Zusammenhang” zu Hugo R. hergestellt worden. Stefan P. hatte zu seiner Verteidigung auf die Videoaufnahme über eine Überwachungskamera hingewiesen, die Hugo R. vor dem Haus zeigt, in dem beide eine Zeit lang Nachbarn waren. Die Angeklagten P. und F. seien, so Tiemann weiter, „übereingekommen”, das Video für einen Beweis für den Diebstahl zu halten. Es habe aber „keinen Beweiswert, wenn man bedenkt, dass er auch in diesem Haus wohnt”.

Milde Strafe für jugendlichen Mittäter

„Geradezu generalstabsmäßig” hätten Stefan P. und Gina F. dann einen Plan geschmiedet, sich das Geld von Hugo R. zurückzuholen. So hätten sie Maximilian G., der am 1. August in Golm zu der Kifferrunde gehörte, „als Türöffner involviert, als trojanisches Pferd”. Wie die PNN berichteten wurde das Verfahren gegen den 20-jährigen Schüler abgetrennt. Das Jugendschöffengericht hat ihn am 23. Juni wegen seiner Tatbeteiligung und anderer Delikte zu der vergleichsweise milden Strafe von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt und ihm eine Drogentherapie auferlegt.

Versuch, Geld zu erpressen

Das Gericht sah es auch als erwiesen an, dass es den Angeklagten, „als die Wohnung gestürmt wurde und wohl schon einige Zeit vorher längst nicht mehr um R. und irgendwelches Geld, das er schuldet”, gegangen sei, sondern darum „viel Beute zu machen”, sagte Tiemann. Die Versuche, Geld von den jungen Männern zu erpressen, die mit Kabelbindern gefesselt wurden, seien fehlgeschlagen, „weil kein Geld vorhanden” war. In einer Umhängetasche, die einem der Kiffer gehörte und die Stefan P. an sich genommen haben, hätten sich gut 100 Euro befunden. Die Tat sei als besonders schwerer Raub zu bewerten, weil die Täter ihre Opfer mit einem Elektroschockgerät, einem sogenannten Taser, bedrohten. Wegen dieser Tatwaffe eröffne sich ein Strafrahmen, der erst bei fünf Jahren beginne und bis zu 15 Jahren reiche. Das Gericht hat nach den Worten des Vorsitzenden Richters „nicht mit der erforderlichen Sicherheit” feststellen können, ob der Taser „an den Körper eines der Anwesenden gesetzt wurde”. Gina F. habe das Gerät aber nicht nur mit sich geführt, „sondern auch benutzt, indem sie damit drohte”; es sei „ein „Knistergeräusch” zu hören gewesen.

Richter: Tat ist "hinterlistig geplant" gewesen

Richter Tiemann sah außer bei Steven L. keinen Raum für die Bewertung des Tatgeschehens als minder schweren Fall, wofür die Verteidiger am Montag dieser Woche plädiert hatten. L. sei zwar “Mittäter und nicht nur Gehilfe”, er habe den Einsatz des Tasers gesehen und sei an der Fesselung der Opfer beteiligt gewesen. Aber er sei “kein Initiator, erst sehr spät in die Planung eingeweiht” worden und habe “aus falsch verstandener Freundschaft gehandelt und wollte gefällig sein”.  Die Kammer habe seinen Tatbeitrag als minderschweren Fall eingestuft, “nicht ohne Bedenken, das gebe ich zu”, sagte Tiemann.  Die Tat der Hauptangeklagten aber fuße nicht auf einer spontanen Entscheidung, sondern sei „hinterlistig geplant” gewesen und weiche „nicht vom Mittelmaß des besonders schweren Raubes ab”. 

Gericht übt auch deutliche Kritik an Polizei

Das Gericht gehe auch nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten aus, die alle drei psychiatrisch untersucht worden waren. Stefan P. und Gina F. „wussten, dass es verboten ist, was sie tun”. Und: „Sie waren in der Lage, es nicht zu tun.”Die Beweisaufnahme, sagte Tiemann, habe sich im Drogenmilieu abgespielt, was Vernehmungen „nicht einfacher” mache. Er hielt sich zudem nicht mit deutlicher Kritik an Polizeibeamten zurück, die wegen ihrer teils skurrilen Zeugenauftritte schon von dem Berliner Anwalt Peter Zuriel, dem Verteidiger von Gina F., scharf attackiert worden waren. „Wir hatten nicht immer die besten und professionellsten Ermittlungsergebnisse der Polizei”, sagte Tiemann.

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