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Prozess um Horror-Überfall in Potsdam: Staatsanwalt fordert lange Haftstrafen für Überfall in Bertinistraße

Im Prozess um den Horror-Überfall in der Bertinistraße hat der Staatsanwalt am Montag sein Plädoyer gehalten. Die mutmaßlichen Haupttäter sollen neun Jahre und mehr in Haft.

Potsdam - Im Prozess um den brutalen Einbruchsüberfall in der Bertinistraße fordert der Staatsanwalt lange Haftstrafen für die mutmaßlichen Haupttäter. Er sieht den 26-jährigen John R. und den 23-jährigen Jorge H. der gemeinschaftlichen besonders schweren räuberischen Erpressung, des gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubes sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig, sagte er am Montag in seinem Plädoyer am Landgericht Potsdam. Für John R. fordert die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft. Für Jorge H., der sich im selben Prozess für einen weiteren Einbruch in Berlin-Wandlitz im Jahr 2013 verantworten muss, fordert die Staatsanwaltschaft neun Jahre und sechs Monate Haft.

Neun Jahre Haft für mutmaßliche Hauptäter gefordert

Die beiden gebürtigen Kubaner, die seit langem in Berlin leben, hatten jeweils Geständnisse abgelegt. Demnach sind sie in der Nacht auf den 25. Juli 2017 bei der Potsdamer Familie T.* in der Bertinistraße eingebrochen und äußerst brutal gegen das durch den Lärm aufgeweckte Ehepaar sowie deren minderjährige Tochter vorgegangen. R. und H. hatten im Haus eine hohe Bargeldsumme vermutet.

Den 33-jährigen Florian G., ein Berliner mit deutscher Staatsbürgerschaft, sieht die Staatsanwaltschaft der Beihilfe zum besonders schweren Raub schuldig und fordert für ihn drei Jahre Haft. Er sei Ideengeber des Überfalls gewesen und habe es H. und R. erst ermöglicht, die Tat durchzuführen, führte der Staatsanwalt aus. G. hatte über eine Haushaltshilfe der Familie T. von vermeintlich hohen Bargeldsummen im Haus gehört und das Haus dann zunächst per Videokamera überwacht und später R. und H. als mögliche Mittäter geworben.

Im Fall des vierten Angeklagten, des 25-jährigen Berliners Nico N., plädierte der Staatsanwalt auf Freispruch. N. war in der Tatnacht zunächst von den drei übrigen Angeklagten hinzugeholt worden, hatte sich vor Ort aber gegen eine Beteiligung entschieden.

Am Freitag kommender Woche sollen die Nebenkläger sowie die Verteidiger der vier Angeklagten ihre Plädoyers halten. Das Urteil soll dann am 11. März verkündet werden.

* Name der betroffenen Familie geändert

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