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Justizzentrum Potsdam.

© Andreas Klaer

Prozess nach Überfall in Golm: Scharfe Kritik an Potsdamer Polizisten

Im Prozess um den Überfall auf eine Kifferparty in Golm spricht der Strafverteidiger von "unterirdischer Polizeiarbeit und unterirdischen Vernehmungsprotokollen".

Von Carsten Holm

Potsdam - Mehr als vier Stunden lang hatte der Berliner Strafverteidiger Peter Zuriel am Freitag im Landgericht den Aussagen von Potsdamer Schutzpolizisten und Kriminalbeamten zu Ermittlungen im Raub-Prozess von Golm zugehört. Dann brach es aus ihm heraus: Er sei nun „stundenlang Zeuge unterirdischer Polizeiarbeit mit unterirdischen Vernehmungsprotokollen“, gewesen, die Polizisten seien im Zeugenstand auf „Klippschülerniveau“ gewesen mit dem „Erinnerungsvermögen von Dauer-Kiffern“. So etwas habe er „in 30 Jahren als Strafverteidiger noch nicht erlebt“, die Polizei-Protokolle könnten „keine Grundlage für eine Verurteilung sein“. Vorsitzender Richter Jörg Tiemann, reagierte diplomatisch: „Sie werden verstehen, dass ich das nicht kommentiere.“

Am vierten Verhandlungstag ging es um die Aufklärung eines mutmaßlichen Verbrechens am 1. August vergangenen Jahres in Golm. Angeklagt sind, wie die PNN berichteten, der 36 Jahre alte Stefan P., die 29 Jahre alte Gina F. und der 28-jährige Steven L. Ihnen wird zur Last gelegt, eine vierköpfige Kifferrunde von jungen Potsdamern maskiert überfallen zu haben, um die Herausgabe von 30.000 Euro zu erzwingen. Stefan P. behauptet, einer der Überfallenen, der 17 Jahre alte Hugo R., habe ihm das angeblich gesparte Geld gestohlen.

Erinnerungslücken und nicht aufgeklärte Widersprüche

Nun sollten die Polizisten über ihre Ermittlungen berichten. Mal konnten sie sich nicht erinnern, mal ging aus den Protokollen ihrer Vernehmungen kurz nach der Tat hervor, dass ihnen Widersprüche in den Aussagen der inzwischen geständigen Täter nicht aufgefallen waren. Ein Beamter schwieg in seiner fast eineinhalbstündigen Aussage 20 bis 30 Sekunden, ehe er Fragen wenig verständlich beantworte. Der Beisitzende Richter Gregor Schliepe hielt den Beamten einen „logischen Bruch in den Akten“ vor.

Eine Überraschung gab es dennoch. Richter Tiemann berichtete eingangs der Verhandlung, der Zeuge Stefan U., in dessen Wohnung das Kiffer-Treffen stattgefunden hatte, habe in einer neuen Vernehmung von einem vierten Täter gesprochen und diesen benannt. Das Verfahren wird an fünf weiteren Verhandlungstagen im März und April fortgesetzt.

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