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An der inoffiziellen Badestelle am Großen Lienewitzsee geschah der tragische Badeunfall.

© Andreas Klaer

Update

Prozess nach tödlichem Badeunfall: Potsdamer wegen Fahrlässigkeit vor Gericht

Im vergangenen Juni ertrank im Großen Lienewitzsee bei Michendorf ein acht Jahre alter Junge. Der Angeklagte soll das Kind aus den Augen verloren haben.

Potsdam/Michendorf - Nach einem tragischen Badeunfall, bei dem im Sommer ein acht Jahre alter Junge gestorben ist, muss sich ein 45 Jahre alter Potsdamer wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Den entsprechenden Prozess hat das Amtsgericht Potsdam jetzt für den kommenden Montag angekündigt. Zunächst ist ein Verhandlungstag anberaumt.

Anlass ist ein tödlich verlaufender Badeunfall vom 21. Juni des vergangenen Jahres. Demnach hatte der angeklagte Mann mit seiner sieben Jahre alten Tochter und ihrem ein Jahr älteren Klassenkameraden die Badestelle am Großen Lienewitzsee bei Michendorf besucht – die Mutter des Jungen habe zuvor noch beim Abschied darauf hingewiesen, dass dieser nicht schwimmen könne. Vor Ort, während sich die Kinder ins Wasser begaben, soll der Mann laut der Prozessankündigung mit einer weiteren Zeugin am Strandufer sitzen geblieben sein. 

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Dann soll er den Jungen aus dem Blick verloren und ihn dann noch mit einem anderen Kind, das ähnliche Badebekleidung trug, verwechselt haben. Der Junge jedenfalls ertrank – und wurde erst am Abend tot aus dem See geborgen, zuvor hatte es eine großangelegte Suchaktion mit Rettungstauchern gegeben. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob und wie fahrlässig der Angeklagte handelte – die Ermittler jedenfalls gehen laut Gericht von einer vermeidbaren Unachtsamkeit aus, dass der verstorbene Junge aus dem Blick geriet.

Große Bestürzung in der Gemeinde Michendorf

Allgemein werden in der Rechtspraxis, auch bei schweren Fällen von Fahrlässigkeit, vielfach Bewährungsstrafen verhängt.

Der Badeunfall hatte in der Region für große Bestürzung gesorgt, die Gemeinde Michendorf und die Kirche vor Ort hatten auch eine Spendenaktion für die Familie des Jungen gestartet. Organisationen wie die Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) warnen im Zuge der Coronakrise, im Zuge geschlossener Schulen und Bäder hätten tausende Kinder es verpasst, richtig schwimmen zu lernen – was tödliche Unfälle, gerade an unbewachten Badestellen an Seen und Flüssen, noch begünstigen könne.

Richtigstellung: Zunächst hieß es im Text, der Prozess werde von einem Schöffengericht der Justizbehörde geführt: Diese Instanz wäre gemeinhin zuständig, wenn bei einem Vergehen die Straferwartung bei einer Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren liegt. Allerdings hat das Amtsgericht inzwischen erklärt, es werde ein normaler Einzelrichter den Fall beurteilen - und nicht ein Schöffengericht, wie das Gericht zunächst angegeben hatte. Somit liegt die Straferwartung niedriger.

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