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Das Gemälde «Tarquinius und Lucretia» von Peter Paul Rubens hing in Sanssouci, später tauchte es in Russland auf. 

© dpa

Prozess in Potsdam: Wem gehört Rubens’ Lucretia?

Seit Jahren streiten die Schlösserstiftung und ein russischer Kunsthändler um das Werk. Vor dem Potsdamer Landgericht bleibt weiterhin unklar, wer der rechtmäßige Besitzer des Rubens-Gemäldes ist.

Potsdam - Seit knapp 20 Jahren beschäftigt die Justiz ein Millionen schweres Gemälde: Wer ist Eigentümer des Werkes „Tarquinius und Lucretia“ des flämischen Malers Peter Paul Rubens (1577-1640)? Auch das Landgericht Potsdam konnte am Dienstag zunächst kein Urteil fällen. Es seien noch viele Fragen offen, sagte der Vorsitzende Richter Jan Boecker.

Seit vielen Jahren streiten die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und ein russischer Kunsthändler um das Bild. Klar ist nach Auffassung des Gerichts, dass das Gemälde ab 1930 bis Mitte des Zweiten Weltkrieges in der Bilder-Galerie im Schloss Sanssouci hing. Was aber geschah danach? Nach Darstellung der Stiftung wurde das Bild bei Plünderungen nach Russland gebracht und konnte damit nicht rechtmäßig durch den russischen Mäzen erworben werden.

Aktuell in Russland

Der Händler dagegen behauptet, das Bild hing um 1945 im Schlafzimmer eines Hauses in Neuruppin, in dem ein russischer Offizier untergebracht war. Dieser sei um 1950 zurück in die Sowjetunion versetzt worden und habe den Hausrat inklusive des Bildes mitgenommen. 1999 will es der Kunsthändler dann erworben haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte, stellte ein Verfahren dann aber 2006 ein: Ein Anfangsverdacht auf eine Straftat habe sich nicht ergeben. Aktuell befindet sich das Werk in einem Lager in Russland.

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„Der Sachverhalt umfasst rund 70 Jahre“, sagte Richter Boecker jetzt. Boecker empfahl, dass sich Stiftung und Händler einigen sollen. „Beide Parteien teilen das Interesse, das Bild zu erhalten und es der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.“

Wert: 72 Millionen Euro

„Wir waren immer gesprächsbereit“, sagte der Anwalt des russischen Mannes. Er will das Gemälde für rund drei Millionen Euro erworben und zusätzlich Geld in die Restaurierung gesteckt haben. Nach Angaben der Stiftung lagen die Größenvorstellungen für einen Kauf erheblich auseinander. Zusätzlich bestehe Unsicherheit darüber, ob die russischen Behörden der Ausfuhr zustimmen. Der Wert beläuft sich laut Gericht auf rund 72 Millionen Euro. Am 7. Dezember soll vermutlich ein Urteil verkündet werden. (dpa)

Anna Kristina Bückmann

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