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Prozess in Potsdam: Wegen sexueller Nötigung verurteilt

Das Amtsgericht hat eine Bewährungsstrafe verhängt gegen einen 27 Jahre alten Mann verhängt, der eine 22-Jährige auf dem Campus der Fachhochschule sexuell genötigt haben soll.

Potsdam - Wegen sexueller Nötigung einer Studentin ist ein 27 Jahre alter Mann am Dienstag vor dem Amtsgericht zu einer Haftstrafe von 13 Monaten verurteilt worden. Die Richterin Doris Gruetzmann setzte die Strafe aber zu einer zweijährigen Bewährung aus. Es habe sich um keine geplante Tat gehandelt, sie sei aus der Situation heraus entstanden, hieß es in der Urteilsbegründung. 

Der 27 Jahre alte Mann aus Sambia war angeklagt, weil er im vergangenen Juli an einer 22-Jährigen auf dem Campus der Fachhochschule (FH) im Bornstedter Feld gegen ihren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen habe. Das Opfer, Leyla I. (*Namen geändert), schilderte im Zeugenstand mit teils bebender Stimme, wie sie am 14. Juli 2017 ihren mutmaßlichen Peiniger, Kovu A., bei einem FH-Fest kennenlernte und sie sich auch am nächsten Abend erneut im Studentenklub „Casino“ trafen. In der Nacht hätten sie sich dann zu einem Spaziergang über den Campus entschlossen, dabei habe sie schon erste Annäherungsversuche des fünf Jahre älteren Mannes abgeblockt. An einer Treppe habe er sie dann bereits an eine Wand gedrückt und geküsst – als sie sich wehrte, rutschte sie aus. Dann habe er plötzlich auf ihr gelegen und gesagt, „ich soll ruhig bleiben.“ Doch sie habe angefangen zu weinen, zumal der Mann versucht habe, ihr die Strumpfhose herunterzuziehen und ihren Intimbereich betastete. „Er hörte nicht auf.“ Schließlich habe sie sehr laut um Hilfe geschrien. Da habe er von ihr abgelassen. „Ich lief dann weg.“ 

Die Richterin glaubte ihm nicht – blieb aber unter dem Strafmaß, für das die Staatsanwaltschaft plädiert hatte

Eine Freundin von Leyla I, die sie dann nach Hause brachte, bestätigte im Gericht, dass die junge Frau nach dem Vorfall unter Schock gestanden habe: „Sie zitterte total.“ Fünf Tage später entschloss sie sich zu einer Anzeige. Dabei habe die Frau sehr bedrückt gewirkt, erinnerte sich der Polizist, der damals die Vernehmung führte. Gleichwohl hätten ihre Aussagen konsistent gewirkt. Seit dem Vorfall sei der FH-Campus für sie nicht mehr die „Wohlfühlzone“, die er vorher war, sagte wiederum Leyla I. im Zeugenstand. Der Schock sitze noch immer tief, hieß es. 

Der Angeklagte, der 2012 aus Sambia nach Deutschland gekomnmen war und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt, schwieg am Anfang der Verhandlung noch zu den Vorwürfen. Später sagte er dann, Leyla L. sei an der Treppe ausgerutscht – er habe ihr nur aufhelfen wollen, doch plötzlich sei sie in Panik ausgebrochen. „Ich habe nicht versucht sie zu vergewaltigen oder Sex zu haben.“ Das sei auch nicht „meine Sache“, sagte der Vater von zwei Kindern, der von seiner Frau allerdings getrennt lebt. Er wolle aber Leyla I. gern bei der Bewältigung ihrer Angst helfen, fügte er in seinem Schlusswort hinzu.

Die Richterin glaubte ihm nicht – allerdings blieb sie einige Monate unter dem Strafmaß, für das die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage-Vertreterin plädiert hatten. Selbst der Verteidiger des Mannes forderte für seinen Mandanten eine, wenn auch „milde Strafe“. Richterin Gruetzmann sagte dem Angeklagten, er müsse sich mit seiner Tat noch einmal auseinandersetzen. Zudem gab sie ihm auf, sich nicht mehr dem Wohnumfeld von Leyla I. zu nähern, um zusätzliche psychische Belastungen zu vermeiden. 

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