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Das Landgericht Potsdam prüft, ob bei dem verurteilten Mörder der beiden Jungen Elias und Mohamed ein Hang zur Begehung weiterer schwerer Straftaten vorliegt.

© Ralf Hirschberger/dpa

Prozess in Potsdam: Kriminalkommissarin soll über Silvio S. aussagen

Kommt Kindermörder Silvio S. nach seiner lebenslangen Haft in Sicherungsverwahrung? Darum geht es derzeit im Prozess vor dem Potsdamer Landgericht. Am Freitag sagt eine neue Zeugin aus.

Potsdam - Im Revisionsprozess gegen den Mörder der Jungen Elias (6) und Mohamed (5) soll am Freitag vor dem Landgericht Potsdam eine Kriminalkommissarin aussagen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll die Beamtin darüber Auskunft geben, wann Silvio S. damit begann, Kinderbilder aus Zeitungen auszuschneiden und zu sammeln. Dies könnte nach Auffassung der Ankläger seinen Hang zu schweren Straftaten belegen. 

Besondere Schwere der Schuld

Der 35-Jährige hatte im Jahr 2015 die Jungen Elias und Mohamed angelockt, missbraucht und getötet. Für diese Taten wurde er im Sommer 2016 vom Landgericht Potsdam wegen Mordes und Kindesmissbrauchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten auch eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren erschwert.

Eine Sicherungsverwahrung lehnte das Gericht aber ab, weil dem Mann ein Hang zu solchen Straftaten nicht nachzuweisen sei. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision beim Bundesgerichtshof ein, der dieser folgte. Daher muss das Potsdamer Gericht nun erneut entscheiden. Das Urteil wird am 21. Juni erwartet. (dpa)

Klaus Peters

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