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Prozess in Potsdam: Diebin zu Freiheitsstrafe verurteilt

Seelowerin hat Potsdamer Blutspendedienst insgesamt 14 630 Euro gestohlen.

Potsdam - Der Entschuldigungsbrief an ihre Vorgesetzte hatte schon auf dem Schreibtisch gelegen. Trotzdem hat Doreen S. vor etwa acht Monaten noch einmal 4000 Euro aus dem Tresor des Haema Blutspendedienstes Potsdam mitgenommen. Am Montag ist die 39-Jährige aus Seelow (Märkisch-Oderland) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. „Ihre Schuld ist bewiesen, auch wegen ihres Geständnisses“, erklärte die vorsitzende Richterin, Bettina Thierfeldt, in der Begründung des Strafmaßes.

13 Mal hat Doreen S. ihren Arbeitgeber bestohlen. Sie gab zu, zwischen November 2015 und Juni 2016 insgesamt 14 630 Euro gestohlen zu haben – in bar und in Form von Gutscheinen, die sie in Onlineshops einlöste. Eigentlich war ihr Diebesgut als Aufwandsentschädigung für die Blutspender gedacht. Da die Angeklagte eine leitende Position beim Blutspendedienst innehatte, konnte sie die Abrechnungen so fälschen, dass ihr Betrug über Monate unentdeckt blieb. Doch dann machte sie einen Fehler: Sie bediente sich am Tresor, war danach aber drei Tage nicht bei der Arbeit und konnte ihren Diebstahl nicht durch eine Scheinbuchung vertuschen. Das Loch in der Kasse fiel auf. Der monatelange Betrug an den Geldern der Institution flog auf.

Doreen S. ist bereits sechs Mal vorbestraft, als sie den Gerichtssaal im Justizzentrum Potsdam betritt. Während der Verhandlung blickt sie starr auf die Tischplatte vor sich. Sie betont, als sie nach den Gründen für ihr Handeln befragt wird, dass sie sich in einem Kreislauf befunden habe, mit den falschen Menschen Umgang hatte. Auch ein unerfüllter Kinderwunsch und in Folge dessen das Ende ihrer dritten Ehe habe dazu beigetragen, dass sie keinen anderen Ausweg mehr sah. „Ich bin hoch verschuldet und war kurz davor, meine Wohnung zu verlieren“, erklärt die Angeklagte der Richterin mit tränenerstickter Stimme. Weshalb sie noch einmal 4000 Euro mitgenommen habe, obwohl der Betrug aufgeflogen war, könne sie nicht erklären. „Ich schäme mich und hoffe auf eine letzte Chance“, versucht sie die Richterin zu überzeugen. Es ist vergebens.

Seit 2003 hat Doreen S. regelmäßig ihre verschiedenen Arbeitgeber bestohlen, ist bislang immer mit Bewährungsstrafen davon gekommen. Werner Platz, Arzt für Nervenheilkunde, hat ein psychologisches Gutachten von Doreen S. erstellt. Er erklärt, sie sei schon früher wegen Depressionen, Bulimie und einer Angststörung in psychologischer Behandlung gewesen. „Bei einer depressiven Störung kann es als Folge zu Diebstahl und Betrug kommen“, erklärt der Psychiater. Die Angeklagte habe eine emotional-instabile Persönlichkeit. Staatsanwalt Markus Nolte reicht diese Begründung nicht, zudem macht er deutlich: „Ihr Geständnis war von Verfolgungsdruck geprägt.“ Viermal habe sie gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen, deshalb sehe er sich gezwungen, eine unbedingte Freiheitsstrafe zu fordern.

Als nach 90 Minuten Verhandlung das Urteil von Richterin Bettina Thierfeldt verkündet wird, nimmt es Doreen S. scheinbar gelassen auf. Die Tränen, die zuvor noch reichlich geflossen waren, sie sind versiegt. 

Josephin Hartwig

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