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Ein Messschlauch eines Gerätes zur Abgasuntersuchung für Dieselmotoren im Auspuffrohr.

© Patrick Pleul/dpa (Archiv)

Prozess im VW-Abgasskandal: Urteil in Potsdam: VW muss Diesel zurückkaufen

Der Automobilhersteller muss zahlen: Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass VW einem Autokäufer seinen Diesel zurückkaufen muss – zum vollen Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung.

Von Peer Straube

Potsdam - Ein Urteil des Potsdamer Landgerichts stärkt Eigentümer von Fahrzeugen, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind, den Rücken. Das Gericht habe entschieden, dass der Kläger seinen mit manipulierter Abgassoftware ausgestatteten Diesel an den Volkswagen-Konzern zurückgeben kann und – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – den Kaufpreis zurückerstattet bekommen muss. Das teilten die Anwälte des Klägers, die Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich, jetzt mit. Die Kanzlei ist auf Fälle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal spezialisiert. 

In diesem Fall hatte der Kläger den Skoda im Jahr 2011 für 30.350 Euro erworben, VW muss ihn nun für exakt 18.249,34 Euro zurücknehmen. Diese Summe liege weit über der, die der Gebrauchtwagenmarkt derzeit für Diesel hergebe, erklärten die Rechtsanwälte. Das Gericht sei der Auffassung gewesen, dass der Konzern den Kläger „vorsätzlich sittenwidrig“ geschädigt habe, hieß es weiter. „Solche Urteile erhöhen insgesamt die Chancen für den Verbraucher deutlich und machen anderen Betroffenen Mut, ebenfalls selbst eine Klage gegen den Hersteller ihres Fahrzeugs zu erheben“, erklärte Rechtsanwalt Marco Rogert, der den Kläger vertreten hatte.

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