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Margitta Mächtig muss sich ab Dienstag vor Gericht verantworten.

© dpa

Prozess am Landgericht Potsdam: 14-Jährige zur Prostitution gezwungen

Das Potsdamer Landgericht schließt im Prozess gegen mutmaßliche Zuhälter die Öffentlichkeit aus. Auch die vier Angeklagten müssen den Sitzungssaal für die Vernehmung des Opfers verlassen. Ihre Geschichte ist kaum auszuhalten.

Potsdam - Sie ist erst 15 Jahre alt – und hat doch schon so viel Schreckliches mitgemacht, dass es kaum auszuhalten ist. In Thailand soll das Mädchen nach eigenen Angaben im Alter von fünf bis sieben Jahren missbraucht worden sein, später gerät sie in Potsdam an einen Menschenhändlerring, der sie zur Prostitution zwang.

Das war vor rund einem Jahr. Seit Anfang Januar müssen sich nun vier Angeklagte vor dem Potsdamer Landgericht wegen des Vorwurfs des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zuhälterei verantworten. Am Montag sollte nun das Opfer aussagen. Allerdings wurde vorher auf Antrag der Nebenklage die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auch die vier Angeklagten durften nicht bei der Vernehmung der Jugendlichen dabei sein. Die Staatsanwaltschaft hatte sich den Anträgen umgehend angeschlossen.

Vier Männer sollen das Mädchen zum Sex mit Fremden gezwungen haben

„Alles Quatsch“, sagte der Vater des Angeklagten vor dem Potsdamer Landgericht und ließ wenig Mitleid erkennen. Das habe Mohamad nicht gemacht. Wie sein Sohn ist der Mann in einem Jogginganzug vor Gericht erschienen, die Haare nach hinten gegelt . Freundlich lächelt sein etwas vernarbtes Gesicht. „Das sind doch alles Gerüchte, die stimmen nicht“, ergänzt seine Tochter. Sie ist vielleicht Mitte 20, trägt lange blond gefärbte Haare, ist schlank und schwarz gekleidet. Die Mutter steht daneben und schweigt. Die ganze Familie ist im Gerichtssaal 8 und verfolgt die Verhandlung gegen die beiden Hauptangeklagten Mohamad A. und Ahmed F. sowie den Mitangeklagten Haider F. und Jasbir S.

Wiederholt sollen sie die damals 14-Jährige dazu gezwungen haben, sich Fremden gegenüber gegen Geld zu prostituieren. Laut Anklage vermittelten der 19 Jahre alte Mohamad und der zwei Jahre ältere Ahmed das Kind Anfang Januar vergangenen Jahres dem 31 Jahre alten Mitangeklagten Jasbir S. in dessen Wohnung in der Siedlung Am Stern. Dabei drohten sie dem Mädchen, es umzubringen, falls es sich weigere. Es kam, wie es kommen musste.

90 Euro erhielten die beiden für ihre Vermittlung. Insgesamt siebenmal wurde das noch minderjährige Kind an Freier vermittelt – immer wieder durch Drohungen und Schläge gefügig gemacht.

Das Opfer ist an einem geheimen Ort untergebracht

Auch eine zwischenzeitliche Flucht zu einem Bekannten nutzte nichts, wie es weiter in der Anklageschrift heißt. Die Peiniger suchten ihn, bedrohten ihn mit einem Messer und nahmen das Mädchen wieder mit. Auch der Vorwand, schwanger zu sein, half ihr zunächst nicht. Erst als sie sich an die Berliner Polizei wandte, konnten die Männer schließlich festgenommen werden. Seitdem sitzen die beiden Hauptbeschuldigten in Untersuchungshaft.

Nebenklägerin Birte Rottmann, die das Opfer vertritt, wollte sich am Montag nicht weiter dazu äußern, wie es ihrer Mandantin geht. Sie sei in einer sozialen Einrichtung untergebracht, „an einem geheimen Ort“, sagte sie lediglich. In ihrem Antrag, die Öffentlichkeit und die Angeklagten während der Vernehmung der Jugendlichen auszuschließen, sprach sie davon, dass ihr psychischer Zustand labil sei. Sie habe immer noch Albträume und Ängste.

Nach einer kurzen Pause ordnete der Vorsitzende Richter Hans-Jörg Tiemann dann wie erwartet an, Öffentlichkeit und Angeklagte tatsächlich auszuschließen. Sie sei schließlich bereits während der Taten im vergangenen Jahr bedroht worden. Auch seien Zeuginnen durch Anrufe und Chatnachrichten unter Druck gesetzt worden. Lediglich der Betreuer des Mädchens durfte zur Unterstützung bei der Vernehmung durch das Gericht dabei sein.

Der Prozess soll am 9. März um 9 Uhr fortgesetzt werden. Ein Urteil wird für Anfang April erwartet.

Stefan Engelbrecht

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