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Zum Ende des Protestcamps hatten Abriss-Gegner das FH-Gebäude symbolisch neu gestrichen. 

© René Garzke

Prozess am Amtsgericht Potsdam: Geldauflage nach FH-Protest

Das Verfahren gegen einen Abriss-Gegner der Fachhochschule ist am Dienstag gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Er muss 200 Euro an die Potsdamer Tafel zahlen.

Von Katharina Wiechers

Potsdam - Das Urteil habe ohnehin schon festgestanden, als er den Raum betreten habe, war sich der Angeklagte sicher. An ihm sollte ein Exempel statuiert, ein „Warnschuss nach links“ abgegeben werden. Doch am Ende des Prozesses, der am Dienstag vor dem Amtsgericht Potsdam stattfand, stand gar kein Urteil. Stattdessen wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt – im Einverständnis mit dem Angeklagten. 

Der Angeklagte beteiligte sich an einer Sitzblockade

Dabei handelte es sich um Jakob V., einen 27-jährigen Tischler-Lehrling. Er war im Sommer 2017 beim Protest gegen den Abriss der Fachhochschule in der Potsdamer Mitte dabei, konkret bei einer Aktion am 17. Juli, einige Tage nach dem Ende der Besetzung. Damals hatten zwei Demonstranten angefangen, die FH zu streichen – quasi als Alternative zum Abriss. Als die Polizei dies verhindern wollte, kam es zu einer spontanen Sitzblockade, an der sich auch Jakob V. beteiligte. 

Die Polizisten hatten die Anweisung, die Personalien von allen Sitzenden aufzunehmen.
Die Polizisten hatten die Anweisung, die Personalien von allen Sitzenden aufzunehmen.

© Andreas Klaer

Mehrere Polizisten sagten am Dienstag aus, sie hätten die Anweisung gehabt, die Personalien von allen Sitzenden aufzunehmen. Als sich V. und weitere Demonstranten weigerten, habe sie versucht, ihn abzuführen, so eine Polizistin. Allerdings habe er seinen Arm bei seinem Nachbarn eingehakt und diesen auch nicht gelöst, als sie versucht habe, danach zu greifen, so die Polizistin. Erst mit der Hilfe von zwei Kollegen sei es gelungen, V. abzutransportieren – wobei dieser sich „schwer gemacht“ und gewunden habe. 

Im Saal waren 30 Unterstützer aus der linken Szene

Er habe sich in einer Ohnmachtssituation befunden, sagte V. bei der Verhandlung, die von rund 30 Unterstützern aus der linken Szene verfolgt wurde. Er habe den friedlichen Charakter der Aktion nicht stören, gleichzeitig aber gegen die „unverhältnismäßige“ Eskalation der Polizei protestieren wollen. Zuvor habe ein Beamter versucht, einen der Anstreicher durch ein Fenster von der Leiter zu ziehen und damit schwere Verletzungen des Demonstranten riskiert. Ihm selbst sei das Handgelenk verdreht worden, so V., und beim Wegtragen habe einer der Polizisten gesagt: „Lasst ihn ruhig fallen, ist nicht schade drum.“ 

Aus Sicht der Richterin ist der Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zwar erfüllt. Die Schwere des Vergehens befinde sich aber „am unteren Rand“. Daher bot sie die Einstellung des Verfahrens an, gegen eine Geldauflage von 200 Euro – zu zahlen an die Potsdamer Tafel.

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