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Landeshauptstadt: Protest gegen Kriterien bei Schulplatzvergabe

Kaum ein Schulgesetz-Paragraf ist bei Eltern derart unbeliebt wie derjenige, der sich um die Aufnahmebedingungen an den Oberschulen dreht. Er legt nämlich fest, dass letztlich die „Erreichbarkeit“ der Schule den Ausschlag gibt, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt.

Kaum ein Schulgesetz-Paragraf ist bei Eltern derart unbeliebt wie derjenige, der sich um die Aufnahmebedingungen an den Oberschulen dreht. Er legt nämlich fest, dass letztlich die „Erreichbarkeit“ der Schule den Ausschlag gibt, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt. In diesen Wochen bekommen tausende Familien Absagen ins Haus geschickt, weil sie angeblich zu weit von der Wunschschule entfernt wohnen: Die Eignung für ein bestimmtes Profil spielt keine Rolle. Jetzt fordert dieVereinigung der Oberstudiendirektoren, dass der entsprechende Paragraf 56 geändert wird.

Das Problem besteht darin, dass die Bezirksämter gezwungen sind, den im Schulgesetz verwendeten Begriff „Erreichbarkeit“ so zu definieren, dass die daraus resultierenden Entscheidungen vor Gericht bestand haben. Als justitiabel haben sich im Laufe der Jahre die Angaben des BVG-Online-Portals erwiesen: Die Schulämter geben dort ein, wo das Kind wohnt und wo sich die Schule befindet. Das BVG–Portal berechnet dann, wie viele Minuten der Schulweg inklusive Fußweg zur Bus- oder U-Bahn-Station dauert. Wenn die Schule sehr nachgefragt ist, kann es sein, dass man schon keine Chance mehr hat, wenn man mehr als 30 Minuten entfernt wohnt.

Manche Eltern unterschätzen die Bedeutung des BVG-Portals und glauben bis zum Schluss, dass man ihr Kind schon nehmen wird, weil es zum Beispiel die gewünschte Gymnasialempfehlung hat, auch die richtigen Fremdsprachen aus der Grundschule mitbringt und überdies genau zum Profil der Schule passt. Das böse Erwachen kommt dann aber mit dem Absagebrief aus dem Bezirksamt. Andere Eltern informieren sich vorher besser und besorgen sich vorsorglich eine „Deckadresse“, um bloß nicht an der BVG-Verbindung zu scheitern.

Dass Familien praktisch gezwungen werden, sich mit falschen Meldeadresse den Weg zur Wunschschule zu bahnen, findet Ralf Treptow, der Vorsitzende der Vereinigung der Oberstudiendirektoren, „unwürdig“. Überhaupt sei der entsprechende Schulgesetzparagraf „nicht zeitgemäß“: Einerseits wolle der Gesetzgeber, dass Schulen ein eigenes Profil entwickelten, andererseits verwehre er es den Schulen, die passenden Schüler auszusuchen. Treptow hält das Schulgesetz deshalb für „schizophren“.

Besonders pikant ist, dass die Bildungsverwaltung offenbar ignoriert, welche praktischen Folgen das Schulgesetz für die Aufnahme an weiterführenden Schulen hat. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Uwe Goetze bestritt Bildungs-Staatssekretär Eckart Schlemm (SPD) jedenfalls, dass die BVG-Fahrpläne irgendeine Relevanz für die Auswahl der Schüler hätten.

Susanne Vieth-Entus

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