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Prostitution in Potsdam: Recherchen im horizontalen Gewerbe

Das neue Prostituiertenschutzgesetz des Bundes stellt das Potsdamer Ordnungsamt vor völlig neue Aufgaben: Einige Mitarbeiter müssen nun im Rotlicht-Milieu recherchieren. Das sorgt für Diskussion.

Potsdam - Das neue Prostituiertenschutzgesetz des Bundes stellt das Potsdamer Ordnungsamt vor völlig neue Aufgaben – einige Mitarbeiter müssen im Rotlicht-Milieu recherchieren. „Wir prüfen derzeit einschlägige Anzeigen in Zeitungen und im Internet“, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow auf PNN-Anfrage. Es gehe darum zu kontrollieren, ob sich Prostituierte – wie gesetzlich vorgeschrieben – angemeldet haben und ihre für das horizontale Gewerbe genutzten Wohnungen genehmigt sind.

Es ist unklar, wie viele Prostituierte es überhaupt in der Landeshauptstadt gibt. So geht der Verein „In Via Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin e.V.“ davon aus, dass mehr als 400 Prostituierte in Potsdam tätig sind. „Unsere Schätzungen beruhen auf langjährigen Erfahrungen aus der Arbeit in diesem Bereich“, hieß es dazu auf Anfrage.

Die Stadtverwaltung hat hingegen derzeit nur 14 Frauen eine Bescheinigung nach dem schon vielfach als zu bürokratisch kritisiertem Prostituiertenschutzgesetz ausgestellt. Zudem gebe es aber auch Frauen, die zwar ihre Dienste in Potsdam anbieten, aber in anderen Städten gemeldet seien. Zudem sei offiziell eine Wohnung als Terminwohnung für Prostituierte angemeldet worden. Man fordere im Rahmen einer solchen „Zuverlässigkeitsprüfung“ ein Führungszeugnis des Antragstellers sowie eine Stellungnahme der Polizei, „ob die jeweilige Person geeignet ist, eine Prostitutionsstätte zu betreiben“, sagte Brunzlow. Laut dem Bundesgesetz ist zum Beispiel nicht geeignet, wer innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung wegen einer Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen Erpressung verurteilt worden ist.

Gebühren für Bordelle und Terminwohnungen

Der Antrag und die Genehmigung als Prostituierte zu arbeiten sowie die gesundheitlichen Beratungen sind laut Brunzlow kostenlos. Gebühren entstehen aber den Betreibern von bislang in Potsdam nicht ansässigen Bordellen oder eben Terminwohnungen, die einen Antrag stellen und ein Betriebskonzept einreichen müssen. Diese Genehmigung soll bis zu 530,12 Euro kosten, so Brunzlow.

Eine entsprechende Satzung sollte am Mittwoch auch in der Stadtverordnetenversammlung kurzfristig beschlossen werden. Doch daraus wurde nichts. So sagte Grünen-Fraktionschef Peter Schüler, er werde nach den negativen Erfahrungen mit der Satzung über die zu hoch angesetzten Kitagebühren keiner weiteren Beitragstabelle zustimmen, die er nicht ordentlich kontrolliert habe. Die Grünen-Bildungsexpertin Ingeborg Naundorf bezeichnete die Kalkulation gar als „Lachnummer“. So seien für die sogenannte „Zuverlässigkeitsprüfung“ im Rathaus 20 Minuten Prüfzeit kalkuliert – die Frage sei, was da geprüft würde.

Das wiederum brachte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) in Rage, der von einer „würdelosen Diskussion“ sprach und auf die aus seiner Sicht „überforderten Stadtverordneten“ schimpfte – was Peter Schüler energisch zurückwies: Überfordert wirke die Verwaltung, die solche Vorlagen zu spät vorlege, um sie diskutieren zu können. So wurde die Satzung zunächst in die Fachausschüsse überwiesen und kann nun erst im September beschlossen werden. Bis dahin kann die Stadt keine Gebühren für das älteste Gewerbe der Welt erheben

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