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Prostitution in Potsdam: Potsdam erhebt Gebühren für Prostitution

Die Höhe der Prostitutionsgebühren in Potsdam soll sich nach dem „zeitlichen sowie sachlichen Aufwand“ richten. Demzufolge soll etwa die Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe 530,12 Euro kosten.

Potsdam - Durch das neue Prostituiertenschutzgesetz des Bundes entstehen der Stadtverwaltung Personal- und Sachkosten in noch unbekannter Höhe – daher will das Rathaus nun Gebühren für das älteste Gewerbe der Welt einführen. Eine entsprechende Satzung sollen die Stadtverordneten am 6. Juni erstmals beraten.

So werde laut dem Gesetz eine Anmeldepflicht sowie eine umfassende Beratung vorgeschrieben. Dies alles müsse die Stadt übernehmen: Die Höhe der Gebühren richte sich dabei nach dem „zeitlichen sowie sachlichen Aufwand“. Demzufolge soll etwa die Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe 530,12 Euro kosten. Eine laut dem Gesetz nötige Zuverlässigkeitsprüfung wird mit 51,33 Euro berechnet.

Die konkreten Gebühren sollen allerdings - bis auf Ausnahmefälle - nicht die Betroffenen zahlen, sondern die Stadt kann diese beim Landesamt für Soziales geltend machen. Für dieses Verfahren habe sich der Gesetzgeber bewusst entschieden, so die Stadtverwaltung. HK

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