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Pro-Potsdam-Strafanzeige bleibt folgenlos: Verfahren gegen Ex-Stadtverordneten Menzel eingestellt

Eine Stranfanzeige der kommunalen Bauholding Pro Potsdam gegen den früheren Grünen-Stadtverordneten Andreas Menzel läuft ins Leere. Das städtische Unternehmen hatte gegen Menzel, der im Aufsichtsrat der Pro Potsdam saß, den Vorwurf des Geheimnisverrats erhoben.

Eine Stranfanzeige der kommunalen Bauholding Pro Potsdam gegen den früheren Grünen-Stadtverordneten Andreas Menzel läuft ins Leere. Das städtische Unternehmen hatte gegen Menzel, der im Aufsichtsrat der Pro Potsdam saß, den Vorwurf des Geheimnisverrats erhoben. Doch das Potsdamer Amtsgericht stellte am Mittwoch das seit drei Jahren laufende Verfahren gegen Menzel „wegen geringer Schuld“ ein, wie es Richter Wolfgang Peters formulierte. Auflagen gegen Menzel wurden nicht verhängt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft stimmten der Entscheidung zu, die Kosten trägt die Staatskasse.

Menzel hatte im April 2014 im Stadtparlament hinter verschlossenen Türen über seine Bedenken gegen einen geplanten Grundstücksverkauf der Pro Potsdam gesprochen, es ging um ein Wohngebäude in der Breiten Straße 4. Aus Sicht des städtischen Konzerns hat der 59-Jährige damit gegen die Geheimhaltungspflicht für Aufsichtsräte verstoßen – der Konzern stellte Strafanzeige. Im Prozess als Zeuge geladen war dazu Pro-Potsdam-Chef Horst Müller-Zinsius. Bei seiner Vernehmung ging es vor allem um die Frage, ob tatsächlich Geheimnisse verraten wurden.

Müller-Zinsius sagte, es bestehe ein allgemeines Geheimhaltungsinteresse für geplante Verkäufe, weil das Unternehmen einen möglichst hohen Preis erzielen wolle. Allerdings räumte er ein, er glaube nicht, dass sich Menzels nicht-öffentliche Ausführungen auf das besagte Geschäft ausgewirkt hätten – zumal Menzel auch keine Details zum Wert der Immobilie genannt hatte. Zwischendurch stand sogar die Rücknahme der Strafanzeige im Raum, weil Müller-Zinsius vor Gericht gesagt hatte: „Wir möchten nicht, dass Herr Menzel bestraft wird.“ Allerdings hätte die Pro Potsdam dann die Kosten des Verfahrens tragen müssen. So entschied sich Müller-Zinsius für den weiteren Prozess – der mit der Einstellung endete. „Die gerechte Sache nahm ihren Lauf“, sagte Müller-Zinsius anschließend. Menzel mahnte gesetzliche Änderungen an, damit städtische Unternehmen nicht der Kontrolle durch die Stadtverordneten entzogen werden könnten. Es gehe um die Frage, welche Rechte Aufsichtsräte und Stadtverordnete hätten, wenn sie Bedenken gegen Entscheidungen in kommunalen Unternehmen vorbringen.

Pikant: Wichtigstes Beweismittel war die Mitschrift eines Tonbandprotokolls aus dem nicht-öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung, die auf Weisung von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) an die Pro Potsdam weitergegeben wurde. Diesen Vorgang, den später auch die Landesbeauftragte für Datenschutz rügte, hatte das Stadtparlament zuletzt offiziell missbilligt. HK

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