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Das Thusnelda-von-Saldern-Haus in Babelsberg.

© Ottmar Winter

Potsdamer Thusnelda-von-Saldern-Haus: Arbeitsgericht empfiehlt hohe Abfindung für Heimleiterin

Der Leiterin wurde kurz nach den Morden in dem Oberlinhaus gekündigt. Das Gericht empfahl nun einen Vergleich. Eine Entscheidung soll Anfang April verkündet werden.

Potsdam - Im Prozess um die Kündigung einer Heimleiterin des evangelischen Oberlinhauses in Potsdam hat das Arbeitsgericht einen Vergleich empfohlen. Das Gericht habe am Mittwoch vorgeschlagen, das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung in Höhe von 80.000 Euro zum 31. Juli 2022 aufzulösen, sagte Gerichtssprecher Robert Crumbach dem Evangelischen Pressedienst (epd) im Anschluss in Potsdam. Das Oberlinhaus habe der Leiterin des Thusnelda-von-Saldern-Hauses, in dem Ende April 2021 von einer Pflegekraft vier Morde an Menschen mit schwersten Behinderungen verübt wurden, mehrere Kündigungen ausgesprochen, zuletzt Mitte Februar.

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Eine Entscheidung in dem Kündigungsschutzverfahren solle am 6. April verkündet werden, sagte Crumbach. Beide Parteien hätten zudem die Möglichkeit, bis zum 18. März die Annahme des Vergleichsvorschlags zu erklären. Gegenstand der Verhandlung sei auch die Frage gewesen, ob das Oberlinhaus seine Fürsorgepflicht gegenüber der Heimleiterin verletzt haben könnte und sich mit Blick auf Vorwürfe anderer Beschäftigter gegen sie stärker schützend vor die Klägerin hätte stellen müssen.

Die kurz nach dem Gewaltverbrechen ausgesprochene Kündigung der inzwischen wegen Mordes verurteilten Pflegekraft wurde vom Arbeitsgericht bereits am 1. Februar bestätigt. Sie wurde am 22. Dezember zu 15 Jahren Haft verurteilt und wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung in die Psychiatrie eingewiesen. In dem Mordprozess vor dem Landgericht Potsdam hatte es unter anderem kritische Berichte über die Arbeitsbedingungen in der Behinderten-Wohneinrichtung des Diakonie-Unternehmens gegeben. (epd)

Yvonne Jennerjahn

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