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Potsdamer Stiftstraßen-Demo: BKA hat drei Potsdamer gespeichert

Für das Potsdamer Amtsgericht ist der Fall klar: Die Daten der Teilnehmer der Stiftstraßen-Demo wurden rechtswidrig erfasst. Doch auch zwei Monate nach der Entscheidung sind sie nicht ganz gelöscht.

Auch mehr als zwei Monate nach einer Entscheidung des Potsdamer Amtsgerichtes können sich drei Demonstranten nicht sicher sein, ob ihre rechtswidrig erlangten Daten weiterhin bei einer Polizeibehörde gespeichert werden. Das ergab eine PNN-Anfrage beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden. Die Behörde habe noch keine Benachrichtigung über den Ausgang des Verfahrens erhalten. Nun wolle sich das BKA bei den Brandenburger Behörden erkundigen und das Gerichtsurteil anfordern. Sei die Speicherung unzulässig, würden die Daten unverzüglich gelöscht, hieß es.

Gesammelt wurden die personenbezogenen Daten bei einer Demonstration am 28. Dezember 2011. Damals waren etwa 60 Demonstranten aus der Potsdamer linken Szene bei einem Protestzug von der Polizei in der Dortustraße bis zu 90 Minuten lang eingekesselt worden. Beim Verlassen waren sie samt ihrer Personalausweise abgefilmt worden. Die Demonstration richtete sich gegen die Räumung des Hauses Stiftstraße 5, das linksalternative Potsdamer am zweiten Weihnachtsfeiertag besetzt hatten.

Dieses Vorgehen hatte das Amtsgericht im Juli in 25 ähnlich lautenden Beschlüssen als rechtswidrig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 62 Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruches mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die bei der Demonstration gewonnenen Daten hatten jedoch bereits ihren Weg zu verschiedenen Ämtern genommen. Weil der vermeintliche Landfriedensbruch beim Landeskriminalamt der „politisch motivierten Kriminalität“ zugeordnet worden war, wurden die Daten erfasst und dem BKA übermittelt. Weil die vermeintlichen Straftaten auch als „extremistisch“ eingestuft worden waren, wurde außerdem das Landesamt für Verfassungsschutz unterrichtet.

Nach dem Gerichtsurteil hatte die Potsdamer Polizei Fehler eingeräumt. Zunächst war die Demonstration als „Ansammlung“ eingestuft und ihr damit der besondere grundgesetzliche Schutz, den Versammlungen genießen, abgesprochen worden. Wie die Polizei mitteilte, wurden gesetzliche Regelungen nicht korrekt angewendet. Im Klartext:<TH>Die Personalien der Demoteilnehmer hätten gar nicht erst aufgenommen werden dürfen, weil sie keine Straftaten begangen hatten. Mit anderthalb Jahren Verzögerung wurden sie wieder gelöscht.

Ähnlich verfuhr das Brandenburger Landesamt für Verfassungsschutz. Das hatte von sämtlichen erfassten Demoteilnehmern Namen, Geburtsdatum und Wohnanschrift erhalten. „Die Daten der Demonstrationsteilnehmer wurden gelöscht, nachdem bekannt geworden war, dass die Erhebung dieser Daten durch das Amtsgericht Potsdam für unrechtmäßig erklärt worden ist“, teilte das Brandenburgische Innenministerium nun auf Anfrage mit. Nach dem Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz seien personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war. Die Behörde prüfe dies in regelmäßigen Abständen.

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