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Potsdamer Rathaus: Kein Bußgeld gegen Maskenverweigerer

Zu Beginn der Corona-Pandemie war Potsdam Vorreiter, was Eindämmungsmaßnahmen betraf. Für die Durchsetzung der Maskenpflicht sieht sich das Rathaus aber nicht zuständig.

Potsdam - Potsdam plant kein Bußgeld für Maskenverweigerer auf kommunaler Ebene. Wie das Rathaus auf PNN-Anfrage mitteilte, sei für die entsprechende Regelung ausschließlich das Land zuständig. Der Stadt seien also beim Thema Bußgeld die Hände gebunden. „Nach den geltenden Rechtsvorschriften sind Ahndungen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht nicht geregelt und deshalb nicht durchführbar“, teilte das Rathaus mit. Die aktuelle Umgangsverordnung des Landes sehe keine Möglichkeit der Ahndung durch die Behörden bei Verstößen gegen die Maskenpflicht vor.

Wie berichtet will das Land das auch nicht ändern und setzt auf das „Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung“. Unterdessen mehren sich Beschwerden, dass beispielsweise in Bussen und Trams in Potsdam häufiger keine Maske getragen wird - obwohl die es weiter Infizierte in der Stadt gibt. 

In Berlin werden 50 bis 500 Euro fällig

Das Problem hat Potsdam allerdings nicht exklusiv: Berlin hatte deswegen wie berichtet kürzlich explizit Bußgelder für einen Verstoß gegen die Maskenpflicht in seine aktuelle Eindämmungsverordnung aufgenommen – zumal dort auch die Zahl der Neuinfektionen wieder gestiegen war. 50 bis 500 Euro können nun für notorische Textilverweigerer fällig werden. Die BVG hatte zuvor geschätzt, dass 75 Prozent der Fahrgäste Mund und Nase abdecken.

„Die übergroße Mehrheit der Fahrgäste ist sehr diszipliniert in der Maskenfrage“, heißt es auf Nachfrage bei Potsdams Verkehrsbetrieb (Vip). Die Vom Vip beauftragten Fahrkartenkontrolleure der Firma GSE Protect sollen maskenlose Fahrgäste darauf ansprechen, bei der nächsten Fahrt eine Maske zu tragen. Außerdem gebe es regelmäßig Durchsagen. Mehr sei leider nicht möglich, weil der Vip zwar das Hausrecht besitze, aber die Maskenpflicht nicht in den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg verankert sei. „Personen ohne Coronamasken sind derzeit nicht von der Beförderung ausgeschlossen.“ 

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