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Das Ordnungsamt war in den vergangenen Monaten vor allem mit der Durchsetzung der Corona-Regeln beschäftigt (Symbolbild).

© Andreas Klaer

Potsdamer Ordnungsamt: Minusgeschäft trotz Corona-Bußgeldern

Das Ordnungsamt ging recht rigide gegen Regelverstöße in der Pandemie vor. Das freute nicht jeden. Die Stadt verteidigt das Vorgehen.

Potsdam - Für das Potsdamer Ordnungsamt waren die Bemühungen um die Einhaltung von Corona-Regeln ein Minusgeschäft. Das zeigen aktuelle Zahlen aus der Behörde. Demnach nahm das Amt im gesamten Jahr 2020 noch rund 166.000 Euro Geldbußen im Zuge von Verwarnungen wegen unerlaubter Treffen, fehlender Masken oder illegalem Barbetrieben ein. Bis Ende Mai dieses Jahres kamen noch einmal knapp 100.000 Euro hinzu. 

Allerdings hatte die Stadt, eben weil das Ordnungsamt vor allem mit der Durchsetzung der Corona-Regeln beschäftigt war, für das vergangene Jahr allein durch den Rückgang beim Knöllchen-Verteilen nur noch 940.000 Euro eingenommen, statt 1,83 Millionen im Jahr 2019. Eine Stadtsprecherin sagte auf PNN-Anfrage, bei den einzelnen Verfahren könne sich die Bußgeldsumme im Laufe eines Verfahrens auch noch ändern – die Zahlen seien also nur vorläufig.

Eine der aktivsten Behörden im Land

Gleichwohl war das Potsdamer Ordnungsamt offensichtlich eine der aktivsten Behörden im Land Brandenburg. Das hatte zuletzt eine Übersicht des Landesgesundheitsministeriums gezeigt, die die CDU-Fraktion im Landtag angefordert hatte. Die mit Abstand meisten Verfahren gab es demnach in der Landeshauptstadt Potsdam mit 2125, gefolgt vom Landkreis Barnim mit 1653. Die wenigsten Verfahren wurden in Potsdam-Mittelmark eingeleitet, nämlich nur 35. 

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Alle anderen Landkreise gaben drei- oder vierstellige Zahlen an. Die höchsten Einnahmen verbuchte das Ordnungsamt demnach im ersten Lockdown im April 2020 mit knapp 53.000 Euro, damals ging es vor allem um Betretungsverbote für öffentliche Grünanlagen und die Teilnahme an Demos.  

47.000 Euro verbuchte die Behörde im Januar, allein 14.000 Euro davon wurden für fünf unerlaubt geöffnete Freizeitstätten fällig. Auch fast 70 private Feiern wurden damals geahndet, im Schnitt mit 230 Euro. Und 31.000 Euro nahm man im November 2020 ein, die Hälfte davon für damals wieder verbotene Treffen mit anderen Personen.

Kritik am Ordnungsamt

Das Vorgehen gefiel nicht jedem. So zum Beispiel Mathias Wolf, Inhaber des Curry-Wolf-Imbisses in der Brandenburger Straße. So habe man ab dem 21. Mai wieder Würste verkaufen können, die Gäste an Stehtischen verspeisen durften – allerdings nur geimpft, getestet oder genesen und nur, „wenn die Kontaktdaten per Luca-App oder auf einem Papier hinterlegt wurden“. 

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Das sei aber bei einem Imbiss nur mit Currywürsten kaum machbar gewesen, „die Gäste meckerten uns nur an“, wie „albern“ die Registrierung und Kontrollen bloß für eine Wurst seien. 45 Minuten habe das Ordnungsamt damals den Betrieb beobachtet und sofort mit Bußgeld gedroht, auch weil man sich nicht von jedem in der Schlange einen Testnachweis habe zeigen lassen. 

Auch habe das Amt in der Folge eine Familie kontrolliert, bei der sich nur der Vater per Luca-App registriert habe – das reiche aber nicht aus. „Doch wie kann ich bei einem reinen Schaufensterverkauf die Gäste draußen kontrollieren, ob sie sich nun tatsächlich alle eingetragen haben?“ Das Ordnungsamt habe dazu erklärt, diese Aufgabe läge bei den Mitarbeitern des Imbisses. 

Schilderungen von Lesern

Andere Leser berichten von der Zeit, als die Maskenpflicht in der Innenstadt galt und Essen und Trinken auch abseits von Restauranttischen verboten war. So hätten Ordnungsamtsmitarbeiter kleine Kinder, die sich gerade ein Eis gekauft hatten, darauf hingewiesen, dass das Essen hier verboten sei und diese doch bitte drei Straßen weiter ihr Eis erst essen müssen. Ein anderer Mitarbeiter des Amts öffnete dem Kind den Hauseingang zum Mietshaus und sagte: „Hier kannst du essen. Das ist Privatgelände. Da sagen wir nichts.“

Das Ordnungsamt äußerte sich zu solchen Schilderungen nicht im Detail. Die Rathaussprecherin teilte aber mit, es sei um das Durchsetzen der Eindämmungsverordnungen des Landes gegangen. Zudem seien Bußgeldverfahren, prozentual betrachtet, nur in wenigen Fällen eingeleitet worden. Die Mitarbeiter seien ausreichend geschult, so die Sprecherin. 

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