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Die Angeklagte Marina S. neben ihrem Anwalt. 

© dpa

Potsdamer Kindstötungsprozess: Nach Freispruch: Anklage legt Revision ein

Im Dezember sprach das Landgericht Marina S. vom Vorwurf der Kindstötung frei. Doch der Fall wird die Justiz weiter beschäftigen.

Potsdam - Der Fall einer 61-Jährigen, die vom Landgericht Potsdam vom Vorwurf der Tötung ihres Kindes freigesprochen worden ist, wird weiter die Gerichte beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Revision gegen das Urteil eingelegt, wie das Landgericht am Montag auf Nachfrage der dpa mitteilte. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. 

Marina S. war angeklagt, vor 20 Jahren ihr lebensfähiges Kind geboren und dann in einem Wohnhaus im Wohngebiet Schlaatz getötet zu haben. Das Landgericht sprach die Frau Mitte Dezember frei. Eine Leiche des Babys wurde nie gefunden. 

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Die Tat kam 2017 ans Licht, als der Ex-Mann einem Gartennachbarn vom Geschehen erzählte. Dieser erstattete Anzeige bei der Polizei. Die Angeklagte hatte ausgesagt, das Baby in der Badewanne geboren zu haben. Es soll im Sommer 2000 gewesen sein. Sie sei dann ohnmächtig geworden und habe das Neugeborene anschließend tot aus dem Wasser geholt. Das Kind soll eine Frühgeburt gewesen sein, etwa fünf bis sechs Monate alt. 

„Im Zweifel für die Angeklagte“

Der Ex-Mann hatte gesagt, er habe Stiche im Körper des Kindes gesehen, als er es in einer Tüte in der Wohnung entdeckte. Die Tüte habe er in einer Mülltonne entsorgt. Bei der polizeilichen Vernehmung, 17 Jahre nach der Tat, sprach er von mehreren Verletzungen, bei der richterlichen Vernehmung nur noch von einer. Nach Angaben von Marina S. wurde das Kind bei einem Seitensprung gezeugt. 

Der Freispruch fußte auf dem Grundsatz „Im Zweifel für die Angeklagte“. Die Große Strafkammer des Landgerichts hatte es laut des Vorsitzenden Richters Theodor Horstkötter „mit einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zu tun“. (dpa)

Anna Kristina Bückmann

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