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Frei zugängliche Informationen im Internet: In Potsdam noch keine Selbstverständlichkeit

© picture alliance / dpa

Potsdamer Bauverwaltung lehnt Beschluss ab: Mehr Transparenz für frühere Bauverfahren umstritten

Eigentlich haben die Stadtverordneten beschlossen, dass Dokumente aus früheren Bau- und Beteiligungsverfahren einfach für Bürger abrufbar sein sollen. Doch im Rathaus sträubt man sich bei der Umsetzung

Potsdam - Die Potsdamer Bauverwaltung sträubt sich gegen mehr Transparenz für ihren Bereich, obwohl die Stadtverordneten das längst beschlossen haben. Das Dezernat des Baubeigeordneten Bernd Rubelt (parteilos) lehnt es ab, die Unterlagen früherer Bauplanungs- und anderen Beteiligungsverfahren digital zu veröffentlichen – selbst wenn diese Papiere zum Teil über Wochen hinweg schon auf der städtischen Internetseite standen. Seine Haltung hat das Dezernat jüngst den Stadtverordneten mitgeteilt – und dafür im Ausschuss für Transparenz am Dienstagabend viel Kritik einstecken müssen.

Viel Kritik aus der Stadtverordnetenversammlung

So sagte Carmen Klockow vom Bürgerbündnis, die Position der Verwaltung sei für sie nicht verständlich – schließlich müssten doch die Planungsabläufe gerade für größere Bauprojekte einfach nachvollziehbar sein. Auch Lars Eichert (CDU) sprach von einem Armutszeugnis der Verwaltung, die doch nicht ohne Grund für mehr Transparenz ein Open-Data-Portal betreibe. 

Den Transparenzbeschluss hatten die Stadtverordneten im Mai auf Antrag der Fraktion Die Andere gefasst, schon damals gab es Gegenwehr aus der Bauverwaltung. Das würde auch für Entlastung sorgen, hatte Die Andere argumentiert: Wenn Bürger und Stadtverordnete nicht immer wieder nach Unterlagen nachfragen müssten, die nach ihrer Veröffentlichung wieder von der städtischen Homepage genommen würden. Die Bauverwaltung hatte hingegen jüngst in einer Stellungnahme zu dem Beschluss erklärt, diesen Service könne man mit den bestehenden Kapazitäten nicht abdecken. Ältere, inhaltlich oft nicht mehr aktuelle Verfahrensstände würden auch kaum nachgefragt. Daher empfehle man die Aufhebung des Beschlusses, so die Verwaltung.

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