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Mit der freiwilligen Rückzahlung soll eine kaum kalkulierbare Klagewelle gegen Potsdamer Kitaträger vermieden werden.

© Friso Gentsch/dpa

Potsdam: Urteil über Kitabeiträge ist nun rechtskräftig

Ein Potsdamer Paar klagte gegen zu hohe Kitabeiträge und bekam Recht. Nun ist das Urteil rechtskräftig - und dürfte die Anliegen von tausenden Potsdamer Eltern beschleunigen.

Potsdam - Kurz vor den finalen Abstimmungen der Stadtverordneten zur Rückzahlung zu hoch angesetzter Kitabeiträge an tausende Potsdamer Eltern erhalten diese weiteren Rückenwind. Denn das Urteil in einem Prozess am Amtsgericht Berlin-Schöneberg, in dem ein Paar gegen den in Potsdam mit acht Kitas aktiven Berliner Sozialträger Evangelisches Jugend– und Fürsorgewerk (EJF) knapp 4000 Euro erstritten hatte, ist nun rechtskräftig. Der EJF verzichtete auf die Einlegung von Rechtsmitteln, wie der Träger am Dienstag auf PNN-Anfrage bestätigte: „Wir erkennen das Urteil an.“

Die Eltern, die für einen EJF-Kitaplatz bis Mitte 2018 den möglichen Höchstsatz bezahlten, hatten gegen die Höhe der von der Stadt Potsdam berechneten und inzwischen gesenkten Gebühren geklagt und erklärt, diese würden nicht die tatsächlichen Kosten für die Erbringung der Betreuungsleistungen widerspiegeln. Die Unterschiede zu den tatsächlich gezahlten Beiträgen summierten sich dann nach ihren Berechnungen seit 2014 – vorherige Ansprüche waren verjährt – über jeweils zwölf Monate pro Jahr auf 3945 Euro.

Gericht: unangemessene Benachteiligung der Eltern

Die Richter in Berlin hatten den Anspruch bestätigt. Die zwischen den Parteien vereinbarten Elternbeitragsregelungen seien „unwirksam“, es handele sich um eine „unangemessene Benachteiligung“ der Eltern. Der Träger habe den Klägern daher „die ohne Rechtsgrund erlangten Beiträge zu erstatten“. Eine EJF-Sprecherin sagte, man habe sich wegen der Regulierung der zurückzuzahlenden Beiträge und Verfahrenskosten an das Potsdamer Rathaus gewandt. Diese Gespräche bestätigte auch ein Stadtsprecher.

Die Höhe der strittigen Beiträge hatte die Stadt Potsdam festgelegt – die dadurch über Jahre hinweg auch weniger Geld an die privaten Kitaträger in der Stadt zahlen musste. So hatte die Stadt die Personalkostenzuschüsse des Landes bei der Bemessung der Beitragshöhe zu Lasten der Eltern nicht abgezogen – was der Kita-Elternbeirat im Herbst 2017 entdeckt hatte. Insofern begrüßte der Beirat auch die Nachricht von der Rechtskraft des Berliner Urteils, wie Vorstandssprecher Robert Witzsche den PNN sagte. Es zeige sich einmal mehr, dass der Beirat mit seinen Vorwürfen richtig gelegen habe. Das Urteil sei auch wichtig, weil es das Verfahren zur Rückzahlung beschleunigt habe.

Seit Monaten über Kitabeiträge gestritten

In der Tat hatten die Stadtverordneten über Monate hinweg das Thema debattiert, Kritiker vor allem aus der CDU/ANW und auch der SPD hatten immer wieder neue Prüfungen und Modellrechnungen verlangt. Parallel hatten sich Elternvertreter, Kitaträger und Jugendhilfeausschuss verständigt, dass die Stadt für die Jahre 2016 bis 2018 rund 21 Millionen Euro zurückzahlen soll, was nach dem Urteil auf das Jahr 2015 ausgeweitet worden ist. Für den Kompromiss hatte vor Weihnachten bereits der Finanzausschuss ohne Gegenstimmen votiert – heute wird das Thema im Hauptausschuss behandelt. Am Montag sollen die Stadtverordneten bei einer Sondersitzung noch ihren Segen geben. Mit dem Beschluss müsste die Rathausspitze im April einen Nachtragshaushalt vorlegen. Dieser müsste noch von der Kommunalaufsicht geprüft werden, sagte der Stadtsprecher. Das detaillierte Verfahren zur Rückzahlung werde noch gemeinsam mit den privaten Kitaträgern erörtert, hieß es weiter.

Mit der freiwilligen Rückzahlung von Beiträgen soll eine in ihren Folgen kaum kalkulierbare Klagewelle gegen Potsdamer Kitaträger vermieden werden. Witzsche sagte, ihm sei schon jetzt eine hohe zweistellige Zahl an Klagen von Eltern gegen ihre Träger bekannt, die noch 2018 eingereicht wurden.

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