zum Hauptinhalt
Illegal? Die Stadt verlangt einen Abriss dieses Bootsstegs unterhalb des Bertiniwegs – obwohl der Besitzer die Anlage einst vom Land Brandenburg erwarb.

© Henri Kramer

Potsdam: Streit um einen Bootssteg am Jungfernsee kommt nun vor Gericht

Der Potsdamer Joachim Werner soll eine Steganlage am Jungfernsee vollständig abreißen, verfügte die Bauverwaltung. Werner wehrt sich seit Jahren dagegen. Nun landet der Fall beim Potsdamer Verwaltungsgericht.

Potsdam - Die Bauverwaltung lässt es bei einem Streit um eine Steganlage am Jungfernsee auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen. Sowohl der betroffene Steg-Besitzer Joachim Werner als auch die Stadtverwaltung bestätigten, dass das Verfahren inzwischen beim Potsdamer Verwaltungsgericht anhängig ist. Wann es entschieden wird, ist aber noch unklar.

Es geht um eine Abrissverfügung des Rathauses gegen die von Werner und fünf Nachbarn seit Jahren genutzte Steganlage am Jungfernsee, gelegen unterhalb der Villa Jacobs am Bertiniweg. Demnach soll er den rund 20 Meter langen Steg vollständig zurückbauen. Dagegen hat Werner nun geklagt.

Werner hatte den Steg für 1500 Euro erworben

Der Streit läuft schon seit Jahren. 2013 erhielt Werner ein erstes Schreiben des Amts für Verkehrsflächen, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass bei einer Begehung die Steganlage festgestellt worden sei und sich diese auf einer städtischen Fläche befinde. Er solle alle Genehmigungen dafür vorlegen. Dann werde über die Weiternutzung entschieden, so die städtische Behörde. Dabei hatte Werner den Steg, der 1970 für DDR-Zollboote errichtet wurde, 2008 vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg für 1500 Euro erworben – welches der Anlage auch Bestandsschutz bescheinigte.

Doch entgegen dieser Auffassung der Landesbehörde beharrte das städtische Baudezernat auf seiner Auffassung: Es müssten alle Genehmigungen erbracht werden, andernfalls wäre der Abriss fällig. Werner dagegen argumentiert, manche der geforderten Dokumente könne er gar nicht besitzen – weil es die dafür zuständigen Behörden zum Zeitpunkt des Steg-Baus gar nicht gab. Auch das Wasseramt stellte fest, dass bei einer Erweiterung des Stegs 1993 lediglich eine schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erteilt wurde. Eine von der Stadt jetzt geforderte umweltrechtliche Genehmigung habe damals nicht erteilt werden können – weil es erst ab 1994 Umweltämter in Brandenburgs Kommunen gab. Die Stadt wiederum hatte unter anderem auch argumentiert, die mit einem Tor gesicherte Privatanlage sei aus heutiger Sicht auch wegen Natur- und Denkmalschutzgründen nicht genehmigungsfähig. So wolle man eine „renaturierte Uferstrecke“ schaffen – ein Uferweg ist dort freilich schon vorhanden, ebenso in der Nähe ein anderer Steg und eine Anlegestelle für die Berufsschifffahrt. Dazu soll am nahen Plattner-Campus in absehbarer Zeit ein weiterer, deutlich längerer Bootssteg gebaut werden. Ein Sprecher der Stadt wollte zu dem Fall nicht weiter Stellung nehmen, es handele sich um ein laufendes Verfahren. Werner kritisierte, die Stadt habe sich bisher noch nicht einmal mit dem Wasserstraßenamt, von dem er den Steg einst kaufte, in Verbindung gesetzt.

Potsdamer Baubehörde geriet mehrmals in die Schlagzeilen

Im vergangenen Jahr war insbesondere die Baubehörde mehrfach auch bundesweit in die Schlagzeilen geraten – etwa mit dem Streit um einen Brennholzstapel am Inselhotel Hermannswerder, für den die Stadt nach wie vor eine Baugenehmigung verlangt. Auch hier droht ein Gerichtsverfahren. Für Werner reiht sich auch sein Verfahren zur Steganlage in diese Serie ein. Dass die Stadt einen Bürger zwinge, sein Recht vor Gericht zu suchen, komme „staatlicher Prozesshanselei“ gleich – „und wenn es schief geht, kann ja ruhig die Allgemeinheit dafür bezahlen“. Er dagegen musste in Vorleistung gehen, so Werner: „Für jeden Bescheid der Stadt an mich sollte ich mit 250 Euro bezahlen – und für die Klage einen Prozesskostenvorschuss zusätzlich.“ 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false