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Verkauft. Ein Eishockeyspieler soll das Plantagenhaus gekauft haben.

© Ronny Budweth

Potsdam: Plantagenhaus nach Jahren verkauft

Nach Jahren hat das Land Brandenburg den alten Gebäudekomplex des ehemaligen Forsthauses „Plantagenhaus“ verkauft. Ob der Bau saniert wird, ist allerdings unklar.

Potsdam - Für den seit Jahren unbewohnten und sanierungsbedürftigen Gebäudekomplex des ehemaligen Forsthauses „Plantagenhaus“ in der Heinrich-Mann-Allee 93 hat das Land Brandenburg einen Käufer gefunden. Ob der allerdings den Bau sanieren will, wie das Land noch 2014 gehofft hatte, ist mehr als unklar.

Nach PNN-Informationen handelt es sich bei dem Käufer um einen früheren Eishockeyspieler aus Berlin. Was mit dem Haus passieren soll, ließen er und sein Anwalt auf PNN-Anfrage offen. Zwischendurch gab es im Internet allerdings schon eine Verkaufsofferte, bei der der Komplex für 750 000 Euro angeboten wurde. Einzelne Bereiche waren dazu bei E-Bay-Kleinanzeigen etwa als Lagerflächen angeboten worden. Inzwischen sind die Anzeigen wieder entfernt.

Verkauft hatte der Landesbetrieb Forst, der für den markanten Komplex – dazu gehören ein Wohnhaus, ein Stall und eine Scheune – keine dienstliche Verwendung mehr hatte. 2014 war dafür eine Ausschreibung vorbereitet worden mit dem ausdrücklichen Wunsch aus dem Landwirtschaftsministerium, dass sich ein Investor zur Sanierung finden möge (PNN berichteten). Durch den Denkmalstatus könne der neue Eigentümer Fördermittel beantragen, hieß es damals.

Landesbetriebsdirektor Hubertus Kraut teilte den PNN jüngst auf Anfrage mit, das Plantagenhaus sei bereit Ende 2016 verkauft worden, nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Zum Preis machte er keine Angaben, es sei aber ein Wertgutachten erstellt worden. Der Käufer könne frei über das Grundstück verfügen. Eine Sanierungsauflage sei nicht erteilt worden. Das lasse sich privatrechtlich und wirtschaftlich nicht begründen, dies hätte zu einer weiteren Kaufpreisminderung und einer langfristigen Kontrolle geführt. Laut der Landeshaushaltsordnung habe man aber den bestmöglichen Erlös erzielen müssen, so Kraut. Und weiter: Da auch der Marktwert ermittelt worden sei, habe man auch keine Mehrerlösklausel in den Verkaufsvertrag aufgenommen – der eine Spekulation mit dem Gebäude hätte unmöglich machen können. 

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