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Potsdam: Niederlage für Stadt im Streit um Parkplätze

Drewitz - Im seit Jahren andauernden Rechtsstreit um die Umwandlung öffentlicher in private Parkplätze in der Gartenstadt Drewitz hat die Stadtverwaltung jetzt eine Niederlage hinnehmen müssen. In einer den PNN vorliegenden Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) vom 20.

Drewitz - Im seit Jahren andauernden Rechtsstreit um die Umwandlung öffentlicher in private Parkplätze in der Gartenstadt Drewitz hat die Stadtverwaltung jetzt eine Niederlage hinnehmen müssen. In einer den PNN vorliegenden Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) vom 20. Oktober untersagten die Richter der Stadt, Gebühren für eingegangene Widersprüche gegen den Verwaltungsakt zu erheben. Dafür gebe es keine entsprechende Gebührenverordnung, begründete das Gericht. Die Entscheidung ist unanfechtbar und somit rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hatte der Stadt zuvor noch recht gegeben und die Gebühren in Höhe von 45 Euro zugelassen.

Stadtsprecher Jan Brunzlow wollte sich zu dem Urteil nicht äußern. Man nehme es zur Kenntnis, es liege der Stadt aber noch nicht vor. Er verwies zugleich darauf, dass es wegen der Parkplatzbewirtschaftung eine umfangreiche Bürgerbefragung in Drewitz gegeben habe.

In der Hauptsache ist damit noch keine Entscheidung gefallen. Derzeit gebe es ein weiteres Eilverfahren, in dem die knapp 50 der anfangs 200 Kläger Verfahrensmängel anführen, sagte Anwalt Jens Robbert den PNN. Außerdem muss das OVG noch in der Hauptsache entscheiden. Robbert wohnt selbst in Drewitz und ist betroffen.

Im Zuge der Umgestaltung der Gartenstadt plant die Verwaltung, rund 2100 öffentliche Parkplätze in privates Eigentum zu geben. Dazu wurden die Plätze durch die Stadt „eingezogen“, sie sollen künftig über die stadteigene Bauholding Pro Potsdam an die Bewohner der Gartenstadt für 23,50 Euro pro Monat vermietet werden. Im Norden ist dies bereits umgesetzt, im Süden noch nicht. Man wolle hier zunächst das Ergebnis der Rechtsstreitigkeiten abwarten, so Brunzlow. Dies könne aber noch dauern. Er rechne mit einem Urteil des OVG in „drei bis vier Jahren“, so Robbert. sen

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