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Landeshauptstadt: Potsdam mit Spitzenplatz bei Kleingärten Neues Konzept sichert vorhandene Gärten

Die Stadtverwaltung legt demnächst ein neues Kleingarten-Entwicklungskonzept vor. Dessen Entwurf gab die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Elke von Kuick-Frenz gestern bekannt.

Die Stadtverwaltung legt demnächst ein neues Kleingarten-Entwicklungskonzept vor. Dessen Entwurf gab die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Elke von Kuick-Frenz gestern bekannt. „Das Konzept hat das vorrangige Ziel, die vorhandenen Kleingartenanlagen zu sichern“, verkündet sie.

In der Vergangenheit hat es immer wieder Streit um die Inanspruchnahme von Kleingärten für Bauvorhaben gegeben, zuletzt am Horstweg, wo der Bau eines Rewe-Marktes vorgesehen war. Dieser Konflikt ist vorerst vom Tisch, weil für den Markt unvorhergesehen eine andere Fläche in der Nähe frei wurde. Das Entwicklungskonzept sieht vor, dass für Flächen, die für eine Umnutzung in Anspruch genommen werden sollen, Ersatz auszuweisen sei.

Laut von Kuick-Frenz soll der „hohe Versorgungsgrad“, der in Potsdam vorhanden ist, erhalten bleiben. Nach ihren Angaben sind die Kleingartenflächen im Stadtgebiet insgesamt zirka 240 Hektar groß. Von diesen seien in den nächsten Jahren zehn Hektar für eine Umnutzung vorgesehen. Im Gegenzug stehen zirka 50 Hektar als Ersatzflächen zur Verfügung. Wie die Beigeordnete vorrechnet, sei Potsdam bei den Kleingartenflächen pro Einwohner Spitze. Deutschlandweit kämen auf jeden Einwohner 10 Quadratmeter Gartenland, in Potsdam seien es hingegen 16,5 Quadratmeter.

Das letzte Kleingartenentwicklungskonzept stammt aus dem Jahre 1996. Eine Neufassung wäre schon deshalb notwendig gewesen, ist aber infolge der Eingemeindung von sieben Ortsteilen beschleunigt worden. In den letzten Jahren gab es einige Änderungen im Bestand, die im neuen Konzept Eingang gefunden haben. So sind zum Beispiel Gärten am Sacrow-Paretzer Kanal in „Erholungsgrundstücke“ umgewidmet worden. Wie Bernd Kahle von der Bauverwaltung sagt, dienten die Kleingärten zwar als Erholungsräume, dennoch müssten sie von den so bezeichneten Erholungsgrundstücken abgegrenzt werden. Auf den Erholungsflächen sei der Anteil der Nutzung zum Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen nicht vorgeschrieben. Derzeit sei der Unterschied teilweise verwischt. Größere Lauben oder Baulichkeiten als im Bundeskleingartengesetz vorgesehen, genießen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR größtenteils Bestandsschutz.

Die Darstellung des Kleingartenentwicklungskonzeptes wird direkt in den neuen Flächennutzungsplan übernommen. „Die Kleingartenanlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Erholungsflächen und leisten als Grünflächengliederung im Siedlungsgebiet einen Beitrag zur Klimaverbesserung“, heißt es hier. Der Erholungscharakter soll nicht nur für die Pächter gelten, deshalb müssen die Anlagen für die Öffentlichkeit zugänglich sein, was nicht überall in Potsdam gegeben ist. Günter Schenke

Günter Schenke

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