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Behinderte, die einen Betreuer benötigen, dürfen nach jetzigem Recht nur bei der Kommunalwahl abstimmen.

© Julian Stratenschulte/dpa

Potsdam: Menschen mit Betreuung dürfen zur Europawahl wählen

Menschen mit Behinderung, die eine volle Betreuung haben, dürfen an der Europawahl teilnehmen. Wie genau das Verfahren in Potsdam sein wird, steht noch nicht fest.

Potsdam - Menschen mit Vollbetreuung dürfen bei der Europawahl nun doch wählen – in Potsdam gilt das nach Angaben der Stadt für eine mittlere zweistellige Zahl von Personen. Das hat das Bundesverfassungsgericht Anfang der Woche auf einen Eilantrag aus den Reihen der Bundestagsfraktionen von Grünen, Linken und FDP in Karlsruhe entschieden. 

Die Neuregelung betrifft Menschen, etwa mit geistiger Behinderung, die eine gerichtlich bestellte Betreuung haben und auch für in der Psychiatrie untergebrachte Straftäter. Damit dürfen diese neben der Kommunalwahl am 26. Mai und der Landtagswahl am 1. September auch an der Europawahl am 26. Mai ihre Stimme abgeben.

Antrag bei der jeweiligen Kommune stellen

Das Karlsruher Urteil besagt allerdings, dass die Personen selbst einen Antrag bei der jeweiligen Kommune stellen müssen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Wie genau das Verfahren in Potsdam sein wird, steht noch nicht fest. Es gebe noch keine Regularien, sagte Stadtsprecher Markus Klier auf Anfrage. Die notwendigen einheitlichen Festlegungen werden vom Bund getroffen und lägen noch nicht vor. „Wir empfehlen jenen Personen, die einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen möchten, dies zunächst formlos schriftlich zu tun und der Wahlbehörde diesen Antrag zuzusenden“, so Klier. Adressat sei die Landeshauptstadt Potsdam, Wahlbüro, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 in 14469 Potsdam. Sollten später weitere Informationen nötig sein, werde man sich mit den Antragstellern in Verbindung setzen. 

Am Wahltag können Betroffene mit einer Hilfsperson ihres Vertrauens in die Wahlkabine gehen. „Hierbei hat sich die Hilfeleistung auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken“, so Klier.

Brandenburg hat Vorreiterrolle eingenommen

Brandenburg hatte wie berichtet beim Wahlrecht für geistig Behinderte eine Vorreiterrolle eingenommen, indem der Landtag im vergangenen Jahr das Wahlrecht geändert hat. Dies hätte allerdings bedeutet, dass Menschen mit Vollbetreuung nur an den Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen hätten dürfen, nicht aber an der Europawahl. 

Besonders eingesetzt hatte sich der Verein Lebenshilfe Oberhavel Süd, der geistig Behinderte in Wohnstätten betreut, für die Wahlrechtsänderung, auch mit einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel. 

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