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Hereinspaziert: Für Ferienwohnungen in Potsdam gelten wohl künftig strengere Regeln.

© Britta Pedersen/dpa

Potsdam legt Satzung gegen Zweckentfremdung vor: Bis zu 100.000 Euro Bußgeld für Ferienwohnungen

Mit der kurzfristigen Vermietung von Wohnungen an Touristen kräftig Kasse zu machen, dürfte in Potsdam künftig schwieriger werden. Die Stadt soll eine Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung bekommen. Es drohen hohe Bußgelder.

Potsdam - Die Maisonette-Wohnung im Holländischen Viertel, das Design-Appartement "umgeben von Cafés, Shops und Restaurants und einer Vielzahl von Sehenswürdigkeiten, die fußläufig erreichbar sind", oder die "hochwertig sanierte Wohnung direkt am Neuen Garten" - wer in Potsdam absteigen will, findet auch mitten in der Pandemie eine große Auswahl an Ferienwohnungen. Doch das Geschäft könnte künftig schwieriger werden, denn Potsdam soll eine neue Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bekommen. Über den Entwurf sollen die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am Mittwoch nächster Woche diskutieren.

Etwa 300 Ferienwohnungen werden allein auf der Zimmervermittlungsplattform Airbnb unter dem Suchbegriff Potsdam angeboten. Häufig sind es einzelne Zimmer, aber auch ganze Wohnungen. AirBnB selbst hatte vor der Coronakrise von etwa 380 aktiven Unterkünften in Potsdam gesprochen, davon würden rund fünf Prozent mehr als die Hälfte des Jahres vermietet. Manche Gastgeber haben nur wenige Gästebewertungen, einer hat sogar 847. Das könnte darauf hindeuten, dass es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt.

Gesetzesrahmen soll ausgeschöpft werden

Dass Potsdamer Wohnungen auf Portalen wie AirBnB als Ferienwohnung angeboten werden, wird schon seit Jahren kritisch gesehen. Doch lange fehlte es für Gegenmaßnahmen an der Rechtsgrundlage durch ein Landesgesetz. Das gibt es nun seit 2019 und in Potsdam begann man, an einer entsprechenden Satzung zu arbeiten. Die kann nun vorgelegt werden, nachdem das Land seiner Hauptstadt im Dezember per Gutachten einen angespannten Wohnungsmarkt bescheinigt hat. Wer gegen die Satzung verstößt, muss bis zu 100.000 Euro Bußgeld zahlen. Damit schöpfe man den Gesetzesrahmen aus, sagte Potsdams Sozialbeigeordnete Brigitte Meier (SPD) am Montag bei der Vorstellung des Satzungsentwurfs. 

Meier kennt sich mit dem Thema aus ihrer Zeit als Sozialreferentin München aus. Ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum gibt es dort schon seit 1972. In Brandenburg fehlte lange eine Regelung. Doch mit dem wachsenden Touristenzustrom und der gleichzeitig wachsenden Wohnungsknappheit wurde es für Potsdam zum Problem, wenn Wohnungen dem Markt entzogen werden.

Gelegenheitsanbieter nicht betroffen

Die neue Satzung soll fünf Jahre gelten und stellt es unter Genehmigungsvorbehalt, wenn Wohnraum zu anderen Zwecken genutzt werden soll - beispielsweise als Büro oder Ferienwohnung. Es ist also nicht prinzipiell verboten, sondern es gehe um eine Abwägung des Einzelfalls, so Meier. Solange nicht mehr als 50 Prozent der Wohnung zu anderen Zwecken genutzt werden oder dies weniger als acht Wochen pro Jahr der Fall ist, gebe es ohnehin kein Problem, so Gregor Jekel, der den Bereich Wohnen in der Stadtverwaltung leitet. Eine Genehmigung könne aber auch erteilt werden, wenn Ausgleich geschaffen werde oder ein öffentliches Interesse bestehe. Er spricht lieber vom "Wohnraumschutz" als vom "Zweckentfremdungsverbot".

Im Rathaus ist man sich sicher, dass man mit dem Vorgehen nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen wird. "Es würde mich überraschen, wenn das nicht vor Gericht landet", so Meier. Deshalb sei man bei der Formulierung der Satzung bewusst eng am Gesetzestext geblieben. "So etwas muss man dann durchfechten." Mangels Regelung gebe es in Brandenburg zwar keine Erfahrungen, aber "Urteile aus anderen Bundesländern".

Um die Satzung wirksam zu machen, ist das Rathaus aber auch auf die Mithilfe von Bürgern angewiesen. Hinweise seien wichtig, so Meier. Außerdem recherchiere man auch die Angebote auf den Portalen im Internet. "Den Außendienst müssen wir noch aufstocken."  Sie gehe aber davon aus, dass allein die Existenz der Satzung und der darin angesetzten Bußgelder eine gewisse präventive Wirkung haben werde.

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