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Potsdam: Läden sollen an mehr Sonntagen öffnen

Stadtverwaltung legt neue Verordnung zu Öffnungszeiten vor – das Land will sie postwendend kassieren.

Von Peer Straube

Der Streit zwischen der Stadt Potsdam und Brandenburgs Arbeitsministerium um die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten spitzt sich zu. Die Stadtverwaltung plant, in diesem Jahr an insgesamt zwölf Sonntagen eine Ladenöffnung zu erlauben. Das Ladenschlussgesetz des Landes gestattet das aber nur für höchstens sechs Sonntage im Jahr. Das SPD-geführte Arbeitsministerium kündigte auf PNN-Anfrage an, die Regelung zu kassieren.

In dem umstrittenen Papier definiert die Stadtverwaltung vier Gebiete, in denen die Geschäfte jeweils an bis zu sechs Sonntagen von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen: Innenstadt, Babelsberg, Stern-Center und Bahnhofspassagen. Die jeweilige Erlaubnis zur Sonntagsöffnung ist an bestimmte Anlässe geknüpft – manche sind auf ein Gebiet beschränkt, andere gelten für alle vier. Zum Tulpenfest und der Potsdamer Antikmeile etwa sollen nur die Innenstadtläden zum Shoppen einladen, zum Böhmischen Weberfest und zum Böhmischen Weihnachtsmarkt hätten demnach nur Babelsberger Geschäfte offen, zu den Ausbildungstagen dürfen lediglich die Shops in den Bahnhofspassagen aufmachen und wenn im Stern-Center das Fashion-Festival stattfindet, kann nur dort geshoppt werden.

Darüber hinaus gibt es Veranstaltungen, an denen in gleich drei Gebieten sonntags geöffnet werden kann: Babelsberg, Stern-Center und Bahnhofspassagen am 1. April zum „Hasenfestival/Ostermarkt“ und am 4. November zu den „Äquatorwelten/Salon Sanssouci“ sowie Innenstadt, Bahnhofspassagen und Stern-Center am 2. Advent. Zum Töpfermarkt am 2. September und am 4. Advent ist in allen vier Einkaufsgebieten die Ladenöffnung erlaubt.

Ordnungsdezernentin Elona Müller-Preinesberger (parteilos) begründete die Aufteilung in vier „Stadtteile“ am Donnerstag mit der besonderen Spezifik der Potsdamer Stadtstruktur. Es gebe mit Babelsberg und der Innenstadt zwei Stadtzentren, die jeweils unterschiedliche Großveranstaltungen durchführten. „Wir finden die Regelung zeitgemäß“, sagte sie. Dem Sonntags- und Mitarbeiterschutz werde dadurch Rechnung getragen, dass „in keinem Stadtteil an mehr als sechs Sonntagen im Jahr geöffnet ist“. Die Verordnung sei „nach unserer Lesart“ vom Ladenöffnungsgesetz des Landes gedeckt, so Müller-Preinesberger.

Auf Landesseite sieht man das allerdings anders und kündigte bereits Konsequenzen an, sollten die Stadtverordneten der Rathausvorlage zustimmen. „Wir werden das Innenministerium dann bitten, den Beschluss zu beanstanden“, sagte Florian Engels, Sprecher von Arbeitsminister Günter Baaske (SPD), auf PNN-Anfrage. Die Regelung, dass an maximal sechs Sonntagen im Jahr geöffnet werden darf, gelte nur für ein Stadtgebiet als Ganzes. Eine Aufteilung auf verschiedene Stadtteile sei nicht zulässig, so Engels. Er verwies auf ein Schreiben des Ministeriums, das am 21. Dezember 2011 an alle kreisfreien Städte und Landkreise verschickt wurde. Darin werden die zuständigen Behörden vor einer „ausweitenden Interpretation der Öffnungszeiten“ gewarnt und aufgefordert, etwaige Verstöße von Händlern „zwingend“ zu unterbinden. Unterstützung bekommt das Ministerium von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Deren Regionalverband Potsdam-Nordwestbrandenburg lehnt eine Ausweitung der Öffnungszeiten ab. Auf die Seite der Landeshauptstadt haben sich dagegen der Handelsverband Berlin-Brandenburg und die Industrie- und Handelskammer geschlagen.

Ein Ausweg aus dem Dilemma wäre eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes, wie es jüngst die CDU-Opposition im Landtag gefordert hatte. Allerdings ließ Engels bereits durchblicken, dass es dazu nicht kommen wird. Das Ladenöffnungsgesetz sei bereits ein Kompromiss, so der Ministeriumssprecher. Seit einem Jahr fordern Potsdams Innenstadthändler von der Stadt und vom Land eine Lockerung der Sonntagsöffnungszeiten.

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