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Stand 2005 noch nicht zur Verfügung: Das neue Operationszentrum des Klinikums wurde 2007 in Betrieb genommen.

© Andreas Klaer

Potsdam: Klinikum zu Schmerzensgeld verurteilt

Wegen eines „groben Behandlungsfehlers“ an einer Patientin ist das Klinikum „Ernst von Bergmann“ durch das Landgericht Potsdam zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an den Ehemann als Erben verurteilt worden.

Innenstadt - Wegen eines „groben Behandlungsfehlers“ an einer Patientin ist das Klinikum „Ernst von Bergmann“ durch das Landgericht Potsdam zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an den Ehemann als Erben verurteilt worden. Die Potsdamerin Karin Pätzold war nach einem Sturz mit dem Fahrrad am 4. August 2005 zunächst ins St. Josef-Krankenhaus gebracht und tags darauf ins Bergmann-Klinikum verlegt worden. Dort erlitt die 51-Jährige am 16. August 2005 eine Lungenembolie, ausgelöst durch eine Beinvenenthrombose, an der die Frau verstarb (PNN berichteten 2007: „Die letzten Tage der Karin Pätzold“).

Die 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam verkündete am 5. Mai dieses Jahres, dass das Klinikum neben der Zahlung eines Schmerzensgeld weiterhin „verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche vergangenen und zukünftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die dem Kläger aus der fehlerhaften ärztlichen Behandlung entstanden sind“. In der Urteilsbegründung heißt es: Das beklagte Klinikum „hat es unterlassen, Frau Pätzold durchgängig mit einer Thromboseprophylaxe zu versorgen“. Das kommunale Großkrankenhaus argumentierte, die Vorsorge gegen eine Thrombose, ein Gefäßverschluss durch ein Blutgerinnsel, sei „regelmäßig durchgeführt worden“. Es habe lediglich ein „Dokumentationsversäumnis“ gegeben; es sei versäumt worden, die Gabe des Prophylaxe-Medikaments per Spritze in der Dokumentation „abzuhaken“.

Dazu stellte das Gericht fest, „die Nichtdokumentation von aufzeichnungspflichtigen Maßnahmen indiziert ihr Unterlassen“. Zu gut deutsch: Was nicht dokumentiert ist, hat auch nicht stattgefunden. Da bei der Patientin ein hohes Thromboserisiko vorlag, hätte die Thromboseprophylaxe „lückenlos“ durchgeführt werden müssen, so das Gericht mit Bezug auf einen Sachverständigen. Da dies nicht geschehen sei, so das Gericht, ist der Behandlungsfehler der Beklagten „als grober Behandlungsfehler zu qualifizieren“. Wörtlich heißt es im Urteil: „Ein grober Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn ein Fehler begangen wird, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er schlechterdings nicht unterlaufen darf.“ Und weiter: „Dies ist hier der Fall.“

Der Ehemann der Verstorbenen, Ralf Pätzold, hat jahrelang um eine gerichtliche Bewertung des Todes seiner Frau kämpfen müssen. Er empfindet nun eine gewisse Genugtuung, sagt aber auch: „Meine Frau habe ich trotzdem nicht wieder.“ Seine Rechtsanwältin Andrea Büricke erklärte, Ralf Pätzold habe eigentlich eine außergerichtliche Lösung angestrebt – „aber es wurde nicht die Hand ausgestreckt, die wir erwartet hatten“.

Das Potsdamer Klinikum teilte auf PNN-Anfrage mit: „Das Klinikum ,Ernst von Bergmann’ bedauert den tragischen Tod von Frau Pätzold im Jahr 2005 sehr.“ Der Ärztliche Direktor Prof. Dr. Hubertus Wenisch: „Wir als Klinikum haben aus diesem Fall Konsequenzen gezogen. Durch das im Jahr 2006 etablierte Qualitätsmanagement ist eine Verfahrensanweisung für die Gabe und Dokumentation von Thromboseprophylaxe durchgesetzt worden.“

Das Landgericht Potsdam habe in seinem Urteil vier der fünf erhobenen Behandlungsfehler-Vorwürfe gegen das Klinikum als nicht erwiesen angesehen. Nur der Vorwurf, dass durch das Fehlen der Dokumentation die Gabe einer Thromboseprophylaxe nicht nachzuweisen ist und somit auf Grund eines Dokumentationsfehlers ein Behandlungsfehler vorliegt, sei Grundlage für die Verurteilung gewesen, so das Klinikum weiter. Mit der Zertifizierung nach KTQ-Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen im Januar 2008 seien weitere Verfahrensanweisungen und SOPs (Standard Operating Procedures) eingeführt worden, um die Dokumentation der Qualität im medizinischen und pflegerischen Bereich stetig weiter zu optimieren. Somit sei sichergestellt, dass die medizinisch und pflegerisch qualitativ hochwertige Behandlung auch ausreichend dokumentiert und transparent nachvollziehbar ist. Dies werde alle drei Jahre durch unabhängige, externe Gutachter geprüft und bestätigt. Die Rezertifizierung des Klinikums stehe im Januar 2012 an. Um die Dokumentation für die Ärzte und Pflegekräfte zu erleichtern und sicherer zu gestalten, arbeite das Klinikum gerade an einem Projekt zur Einführung einer digitalen Patientenakte.

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