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Am Rande der "Potsdam for Future"-Demonstration am Sonntag haben drei AfD-Aktivisten ein Transparent mit der Aufschrift "Klimawahn" entrollt.

© Paul Zinken/dpa

Update

"Potsdam for Future": Strafanzeige nach AfD-Protest während Klimaschutz-Demo

Am Rande der Potsdamer Klima-Demo am Sonntag entrollten drei AfD-Aktivisten ein Transparent. Ein Zeuge zeigte sie wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz an.

Innenstadt - Die Aktion der Potsdamer AfD gegen den Protestzug für mehr Klimaschutz am Sonntag hat ein Nachspiel. Ein Zeuge hat nach PNN-Informationen nun Strafanzeige gegen die AfD-Aktivisten wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gestellt: Es sei davon auszugehen, dass diese Gegendemonstration nicht angemeldet war.

Wie berichtet hatte ein Trio aus der rechtspopulistischen Partei am Rande der Demonstration an der Breiten Straße ein Transparent mit der Aufschrift „Klimawahn“ entrollt. Solche Spontandemos seien rechtlich geschützt, so die AfD. Die Polizei bestätigte den PNN inzwischen, dass es ein Verdachts wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bestehe, der nun geprüft werde – auch von Amts wegen. Nach PNN-Informationen richtet sich der Verdacht gegen Chaled-Uwe Said, Spitzenkandidat der Partei zur Kommunalwahl. Er hatte nach der Aktion öffentlich beklagt, man habe aus der Klimaschutz-Demo heraus die AfD-Mitglieder versucht einzuschüchtern und abzudrängen.

Die Gegenversammlung sei nicht angemeldet gewesen, sagte eine Polizeisprecherin. Gesetzlich gilt folgender Satz: „Wer als Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht im sogenannten „Brokdorf-Beschluss“ 1985 die Zulässigkeit von Spontanversammlungen bejaht. 

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